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# Auswahlgespraech — Dokumentationspflicht und Verfahrensfehler

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Skill für Bewerber, die im Auswahlverfahren ein strukturiertes Auswahlgespraech absolviert haben und dessen Ergebnis als entscheidungstragenden Bestandteil beanstanden moechten. Anwendung neben `konkurrentenschutz-bestenauslese-art-33-ii-gg` und `anforderungsprofil-konstitutiv-deklaratorisch`.

## 2. Eingaben

- Einladung zum Auswahlgespraech (Wortlaut, Datum, Dauer)
- Protokoll oder Niederschrift des Gespraechs
- Besetzung der Auswahlkommission
- Fragenliste, falls strukturiert
- Bewertungsbogen und Punktverteilung
- Auswahlvermerk und Gewichtung gegenueber Beurteilung

## 3. Ablauf / Checkliste

### a) Stellenwert
- Vorrang der dienstlichen Beurteilung. Auswahlgespraech ist Hilfskriterium, das insbesondere bei gleicher Eignung Differenzierung ermoeglicht (BVerwG-Rechtsprechung, konkret vor Zitat frei prüfen).
- Bei alleiniger Stuetzung der Auswahl auf das Gespraech ist die Auswahlentscheidung in der Regel rechtswidrig.

### b) Strukturierung und Gleichbehandlung
- Gleiche Kernfragen für alle Bewerber, gleiche Zeitbudgets, gleiche Bewertungskriterien.
- Wechsel der Kommissionsbesetzung waehrend des Verfahrens fuehrt regelmaessig zu Verfahrensfehler.

### c) Dokumentationspflicht
- Wesentliche Aussagen sind so zu dokumentieren, dass eine gerichtliche Kontrolle möglich ist. Reine Punkthebel ohne Begruendung genügen nicht.
- Die Dokumentation muss im Auswahlvermerk verarbeitet werden.

### d) Befangenheit
- Mitwirkung eines mit dem ausgewaehlten Konkurrenten in besonderer Naehe stehenden Kommissionsmitglieds (z. B. langjaeriger Vorgesetzter) ist zu prüfen; § 21 VwVfG entsprechend.
- Nichtbestellung einer Schwerbehindertenvertretung oder Gleichstellungsbeauftragten, wenn Pflichtteilnahme bestand, ist Verfahrensfehler.

### e) Beweislast
- Im Eilverfahren genuegt Glaubhaftmachung der Verfahrensfehler. Das Gericht zieht den Verwaltungsvorgang bei.

## 4. Quellenpflicht

- Normen: Art. 33 Abs. 2 GG; § 9 BBG; §§ 32 ff. BLV; § 21 VwVfG; § 178 ff. SGB IX (Schwerbehindertenvertretung).
- Rspr.: BVerwG zur Bedeutung und Grenzen des Auswahlgespraechs — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
- Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.

## 5. Ausgabeformat

- Prüfraster Verfahrensfehler.
- Eilantragsbaustein "Anordnungsanspruch — Gespraechsfehler".

## 6. Verifizierte Quellenanker

- Art. 33 Abs. 2 GG: Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
- Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG und Art. 70 GG: Statusrechtliche Bundeskompetenz, Laufbahn/Besoldung/Versorgung der Länder grundsätzlich Landesrecht.
- BeamtStG und BBG immer nach Dienstherr trennen; Landesbeamtengesetz und Beurteilungsrichtlinien live prüfen.
- BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15 als verifizierter Anker zu Art. 33 Abs. 2 GG und Eignungsanforderungen bei Höchstaltersgrenzen.
- Für Spezialfragen der dienstlichen Beurteilung, Anlassbeurteilung, Binnendifferenzierung und Auswahlgespräch keine privaten Datenbankzitate verwenden; konkrete Rechtsprechung nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.

## 7. Beispiel (Kurzfassung)

Konkurrentensituation um A15-Stelle. Auswahlgespraech entscheidet, da Beurteilungen gleich. Mandant ruegt: unterschiedliche Fragenkataloge, kein Protokoll, Kommissionsmitglied war im Vorjahr Vorgesetzter der Konkurrentin. Skill liefert Anordnungsanspruch für einstweilige Anordnung.