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# Prüfung von Arbeitsvertrag und Befristung bei Neueinstellungen: TzBfG (Sachgrund, Vorbeschaeftigungsverbot), AGG (diskriminierungsfreie Ausschreibung), AUeG (Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung), Nachweisgesetz sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote (Paragrafen 74 ff


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Prüfung von Arbeitsvertrag und Befristung bei Neueinstellungen: TzBfG (Sachgrund, Vorbeschaeftigungsverbot), AGG (diskriminierungsfreie Ausschreibung), AUeG (Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung), Nachweisgesetz sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote (Paragrafen 74 ff. HGB). Liefert strukturiertes Memo mit Ampelbewertung.

### /arbeitsrecht:einstellungsprüfung

## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `/arbeitsrecht:einstellungsprüfung` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## Triage zu Beginn — kläre vor der Einstellungsprüfung

1. Soll das Arbeitsverhältnis **befristet** oder unbefristet begründet werden?
2. Falls befristet: Sachgrundlos (Paragraf 14 Abs. 2 TzBfG) oder mit Sachgrund (Paragraf 14 Abs. 1 TzBfG)?
3. Gab es bereits ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber?
4. Liegt ein Betriebsrat vor? (Paragraf 99 BetrVG — Zustimmungspflicht ab 20 AN)
5. Ist ein Wettbewerbsverbot geplant? Falls ja: Karenzentschädigung ≥ 50 % (Paragraf 74 Abs. 2 HGB)?
6. Stellenausschreibung vorhanden? AGG-Risiken geprüft?

## Zentrale Anspruchsgrundlagen & Normen

- Paragraf 14 Abs. 2 TzBfG — sachgrundlose Befristung (max. 2 Jahre, max. 3 Verlängerungen)
- Paragraf 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG — Vorbeschäftigungsverbot
- Paragraf 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. Paragraf 126 BGB — Schriftformerfordernis der Befristungsabrede
- Paragraf 16 TzBfG — Rechtsfolge unwirksamer Befristung (gilt als unbefristet)
- Paragraf 17 TzBfG i.V.m. Paragraf 4 KSchG — Klagefrist 3 Wochen
- Paragrafen 1–7, 11, 15 AGG — Diskriminierungsverbote, Entschädigungsansprüche
- Paragraf 611a BGB — Arbeitnehmerbegriff
- Paragrafen 74–75 HGB — nachvertragliche Wettbewerbsverbote
- Paragrafen 1–4 NachwG — Nachweispflichten ab 01.08.2022
- Paragraf 99 BetrVG — Zustimmung Betriebsrat zur Einstellung
- Paragrafen 305–310 BGB — AGB-Kontrolle von Arbeitsvertragsbedingungen

## Aktuelle Rechtsprechung

- ArbG Berlin, Urt. v. 28.09.2021 - 36 Ca 15296/20: Elektronische Unterzeichnung einer Befristungsabrede genügt Paragraf 14 Abs. 4 TzBfG nicht, wenn das genutzte System keine qualifizierte elektronische Signatur nach Paragraf 126a BGB erzeugt.
- LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21: Eingescannte Arbeitgeberunterschrift wahrt die Befristungsschriftform nicht; formgerechte Befristung muss vor Arbeitsaufnahme vorliegen.
- ArbG Gera, Urt. v. 07.03.2024 - 2 Ca 936/23: Eine echte qES beider Parteien kann die Schriftform der Befristungsabrede ersetzen; Signaturplattform allein beweist keine qES.

## Schritt-für-Schritt-Workflow

### Schritt 1: Kontext und Unterlagen klären
- Arbeitsvertragsentwurf anfordern (oder Beschreibung des Arbeitsverhältnisses)
- Befristungsart festlegen (sachgrundlos Paragraf 14 Abs. 2 oder Sachgrund Paragraf 14 Abs. 1)
- Frühere Beschäftigungszeiten beim selben Arbeitgeber prüfen
- Betriebsratsgröße und -existenz klären

### Schritt 2: Befristungsprüfung (Paragrafen 14–17 TzBfG)

**Sachgrundlose Befristung (Paragraf 14 Abs. 2 TzBfG):**
- Gesamtdauer ≤ 2 Jahre?
- Anzahl der Verlängerungen ≤ 3?
- Vorbeschäftigungsverbot prüfen — bereits früher beim Arbeitgeber tätig? → Sachgrundlose Befristung gesperrt
- Ausnahme nach BVerfG 2018: sehr lange zurückliegende, ganz anders geartete Vorbeschäftigung?

**Sachgrundbefristung (Paragraf 14 Abs. 1 TzBfG):**
Sachgründe prüfen (Nr. 1–8):
1. Vorübergehender Bedarf (Nr. 1) — konkrete Prognose erforderlich
2. Anschluss an Ausbildung/Studium (Nr. 2)
3. Vertretung eines Arbeitnehmers (Nr. 3) — indirekter Vertretungsbedarf ausreichend
4. Eigenart der Arbeitsleistung (Nr. 4)
5. Erprobung (Nr. 5) — nur als Erstbefristung, max. 6 Monate
6. In der Person des AN liegende Gründe (Nr. 6)
7. Haushaltsmittelfinanzierung öffentlicher Dienst (Nr. 7)
8. Gerichtlicher Vergleich (Nr. 8)

**Schriftform-Check:** Paragraf 14 Abs. 4 TzBfG — eigenhändige Unterschrift auf Originalurkunde **vor** Arbeitsaufnahme oder echte qualifizierte elektronische Signatur beider Parteien nach Paragraf 126a BGB. E-Mail, PDF-Scan, Signaturbild, einfache elektronische Signatur, fortgeschrittene Signatur ohne qualifiziertes Zertifikat und Standard-DocuSign/Adobe-Sign ohne qES-Stufe = Formunwirksamkeit → Paragraf 16 Satz 1 TzBfG = unbefristetes Arbeitsverhältnis; Paragraf 17 TzBfG drei Wochen ab vereinbartem Befristungsende beachten.

### Schritt 3: AGG-Prüfung (Paragrafen 1–7, 11, 15 AGG)
- Stellenausschreibung auf verbotene Merkmale prüfen (Paragraf 1 AGG: Rasse, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität)
- Dokumentation des Auswahlverfahrens sichern — Paragraf 22 AGG setzt Indizien-Beweislastumkehr
- Altersgrenzen in Ausschreibung: Paragraf 10 AGG — Rechtfertigung mit sachlichem Grund erforderlich
- Entschädigungsrisiko: Paragraf 15 Abs. 2 AGG bis zu 3 Monatsverdienste

### Schritt 4: Nachweispflichten (NachwG, seit 01.08.2022 reformiert)
- Erstnachweis am ersten Arbeitstag schriftlich (keine elektronische Form!)
- Spätestens am 7. Arbeitstag für Kernbedingungen: Name, Anschrift, Beginn/Ende, Arbeitsort, Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen, anwendbare Tarifverträge/Betriebsvereinbarungen
- Bußgeld Paragraf 4 NachwG bei Verletzung: bis 2.000 Euro je Arbeitnehmer
- **Schadensersatz neben Bussgeld**: BAG, Urteil vom 22.09.2022 - 8 AZR 4/21: Bei Verstoss gegen die Nachweispflicht kann der Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen (z.B. bei Versaeumung tariflicher Ausschlussfristen mangels Kenntnis des Tarifvertrags); Anspruch nur, soweit die Pflichtverletzung kausal für den geltend gemachten Schaden ist. Anspruch ist nicht auf die Bussgeldhoehe begrenzt. Quelle: dejure.org-Vernetzung BAG 22.09.2022 - 8 AZR 4/21; Volltext auf bundesarbeitsgericht.de.

### Schritt 5: AGB-Kontrolle (Paragrafen 305–310 BGB)
- Freiwilligkeitsvorbehalt bei variablen Vergütungsbestandteilen — kein Widerspruch zu anderen Klauseln
- Rückzahlungsklauseln (Ausbildungskosten, Umzug) — Bindungsdauer proportional zur Leistungshöhe
- Wettbewerbsverbot: Karenzentschädigung ≥ 50 % des zuletzt bezogenen Entgelts (Paragraf 74 Abs. 2 HGB) zwingend; fehlt sie → Verbot unverbindlich (Paragraf 74a Abs. 1 HGB)

### Schritt 6: AÜG-Abgrenzung (Paragrafen 1, 12 AÜG)
Falls Leiharbeit oder Werkvertrag geplant:
- Höchstüberlassungsdauer Paragraf 1 Abs. 1b AÜG: 18 Monate (verlängerbar durch TV/BV)
- Equal Pay nach Paragraf 8 AÜG ab Monat 10 (durch TV abweichbar)
- Scheinselbständigkeit bei Werkvertrag: Paragraf 611a BGB-Kriterien anlegen

### Schritt 7: Betriebsrat (Paragraf 99 BetrVG)
Falls Betriebsrat vorhanden und Betrieb > 20 wahlberechtigte AN:
- Zustimmungsantrag vor Einstellung stellen
- Bei Zustimmungsverweigerung: Verfahren Paragraf 99 Abs. 4 BetrVG

## Entscheidungsbaum

```
Befristung geplant?
├── Nein → AGG + NachwG + AGB-Kontrolle prüfen → weiter zu Schritt 3
└── Ja → Sachgrundlos oder Sachgrund?
 ├── Sachgrundlos (Paragraf 14 Abs. 2)
 │ ├── Vorbeschäftigung beim selben AG? → Ja → GESPERRT → Sachgrund prüfen oder unbefristet
 │ ├── Gesamtdauer > 2 Jahre? → Ja → UNZULÄSSIG
 │ └── > 3 Verlängerungen? → Ja → UNZULÄSSIG
 └── Sachgrund (Paragraf 14 Abs. 1)
 ├── Sachgrund konkret bestimmbar? → Nein → UNZULÄSSIG
 └── Sachgrund bei Vertragsschluss vorhanden? → Nein → UNZULÄSSIG

Schriftform (Paragraf 14 Abs. 4 TzBfG)?
├── Eigenhändige Unterschrift auf Originaldokument vor Arbeitsaufnahme → OK
├── Echte qES beider Parteien nach Paragraf 126a BGB vor Arbeitsaufnahme → OK, Zertifikat und Zeitstempel sichern
├── E-Mail, Scan, einfache Signatur, Standard-DocuSign ohne qES → FORMUNWIRKSAM → Paragraf 16 TzBfG: unbefristet
└── Unterschrift erst nach Arbeitsaufnahme → FORMUNWIRKSAM
```

## Output-Template — Einstellungsprüfung Memo

**Adressat:** Mandant (HR, Geschäftsführung) — Tonfall: strukturiert-beratend

```
EINSTELLUNGSPRÜFUNG – [POSITION] – [DATUM]
VERTRAULICH – MANDATSGEHEIMNIS – Paragraf 43a Abs. 2 BRAO

Ergebnis: [GRUEN Freigabe / GELB Freigabe mit Auflagen / ROT Nicht freigegeben]

I. Befristungsprüfung [GRUEN / GELB / ROT]
 Befristungsart: [Paragraf 14 Abs. 1 oder Abs. 2 TzBfG]
 Sachgrund: [Bezeichnung und Subsumtion]
 Vorbeschäftigung: [Ja/Nein — Ergebnis]
 Schriftform: [OK / MANGEL — Handlungsbedarf]

II. AGG-Prüfung [GRUEN / GELB / ROT]
 Ausschreibung: [OK / Flag + Korrekturvorschlag]
 Auswahlverfahren: [OK / Dokumentationslücke]

III. NachwG [GRUEN / GELB]
 Fehlende Pflichtangaben: [Liste oder "keine"]

IV. AGB-Kontrolle [GRUEN / GELB / ROT]
 Flags: [Klausel | Risiko | Empfehlung]

V. AÜeG (falls relevant) [GRUEN / GELB / ROT]

VI. Betriebsrat (Paragraf 99 BetrVG) [Erforderlich / Nicht erforderlich]

Handlungsempfehlungen:
 1. [Konkrete Maßnahme mit Frist]
 2. [Konkrete Maßnahme mit Frist]
```

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Quellen und Zitierweise

- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

## Typische Fehler

- **Vorbeschäftigungsverbot** — häufigster Fehler: auch kurze, lange zurückliegende Vorbeschäftigungen sperren Paragraf 14 Abs. 2 TzBfG
- **Schriftform vor Arbeitsaufnahme** — Papieroriginal oder echte qES muss VOR erstem Arbeitstag vorliegen; E-Mail, Scan, einfache elektronische Signatur und Standard-Signaturportale ohne qES genügen nicht
- **3-Wochen-Klagefrist** Paragraf 17 TzBfG — beginnt ab vereinbartem Vertragsende, nicht ab tatsächlichem Ende
- **NachwG-Reform 2022** — neu eingeführte Pflichtangaben vielen Arbeitgebern unbekannt; Bußgeld bis 2.000 Euro je Verstoß
- **Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung** — führt zu Unverbindlichkeit, nicht Nichtigkeit (Paragraf 74a HGB)

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.