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# Frequenzadverbien pruefen

Frequenzadverbien geben an, wie oft etwas geschieht, nicht wie gut. In der Zeugnissprache werden sie dennoch zur Notensteuerung eingesetzt und koennen eine Bewertungsaussage abschwaechen, wenn sie einen eigentlich positiven Satz einschraenken. Der Pruefer prueft Frequenzadverbien getrennt von Steigerungsadverbien und ordnet sie der richtigen Notenwirkung zu.

Die Frequenzskala von gut nach schlecht: „oft" (Note 2 bis 3), „meist" (Note 3), „haeufig" (Note 3), „gelegentlich" (Note 4), „bisweilen" (Note 4 bis 5). Die Grenze zwischen positiver Haeufigkeit und negativer Einschraenkung liegt bei „gelegentlich": Dieses Wort setzt eine merkliche Zahl von Ausnahmen voraus und draengt die Bewertung in den orangen bis roten Bereich.

Abgrenzung zu Scheinsteigern: Scheinsteigerer wie „regelmaessig" oder „zumeist" fallen in die Kategorie Frequenz und erzeugen ebenfalls keinen Qualitaetsgewinn. „Regelmaeszig loyal" bedeutet nicht durchgehend loyal, sondern mit erkennbaren Ausnahmen. Der Pruefer kennzeichnet solche Formulierungen als orangefarbenen Befund, weil sie auf den ersten Blick positiv wirken, aber keine Note-2-Aussage tragen.

Pruefanweisung: Der Pruefer sucht alle Frequenzadverbien im Zeugnis und prueft, ob sie dort stehen, wo eine Qualitaetsaussage erwartet wird. Ein Satz wie „zeigte haeufig Eigeninitiative" suggeriert, dass Eigeninitiative nicht durchgaengig vorhanden war. Der Pruefer notiert das Frequenzadverb, die decodierte Aussage und die daraus folgende Notentendenz in der Einschaetzungsmatrix. Steht an derselben Stelle in einem Vergleichszeugnis „zeigte stets hervorragende Eigeninitiative", ist der Unterschied als Berichtigungspunkt aufzufuehren.