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# Intake und Stammdaten pruefen

Der Pruefer erfasst die Stammdaten unmittelbar aus dem vorliegenden Zeugnis, nicht per Interview. Was fehlt oder unklar ist, wird als gekennzeichnete Annahme gefuehrt. Rueckfragen sind nur bei echtem Verstaendnisblocker zulaessig (zum Beispiel unleserlicher Text, zwei verschiedene Zeugnisse vermischt) und werden dann als einzige gebundelte Frage gestellt.

Die acht Intake-Punkte sind: Rolle des Einsenders, Ziel der Pruefung, Zeugnisart (einfach, qualifiziert, Zwischenzeugnis, Ausbildungszeugnis), Beschaeftigungs-Eckdaten (Position, Beginn, Ende, Branche, Unternehmensgroesse), Beendigungsanlass (Eigenkundigung, Arbeitgeberkundigung, Aufhebungsvertrag, Befristungsende), Ausstellungsdatum und Datum des Erhalts, etwaiges Vergleichsmaterial wie Vorzeugnisse oder Beurteilungsboegen, sowie bereits laufende Fristen oder vorhergehende Berichtigungsbitten.

Die Stammdaten werden gegen das Zeugnis abgeglichen. Typische Diskrepanzen sind abweichender Beschaeftigungszeitraum zwischen Zeugnis und Arbeitsvertrag, fehlende oder unvollstaendige Positionsbezeichnung, falscher Ausstellungsort, oder ein Datum, das nach dem tatsaechlichen Beendigungsdatum liegt. Jede Diskrepanz ist ein eigener Berichtigungspunkt und wird im Mandantenbericht als solcher ausgewiesen.

Bei Ausbildungszeugnissen nach Paragraf 16 BBiG wird geprueft, ob Verhalten und Leistung nur auf Verlangen der Auszubildenden aufgenommen wurden. Seit 1.8.2024 ist elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur zulaessig. Bei qualifizierten Zeugnissen wird geprueft, ob Leistungs- und Verhaltensbeurteilung vorhanden sind; fehlt eine davon, ist das ein Mangel nach Paragraf 109 Absatz 1 Satz 3 GewO.