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name: klotzkette/kueschk-anwendbarkeit-kschg-pruefen
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# Prüft Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Wartezeit sechs Monate nach Paragraf 1 Abs


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Prüft Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Wartezeit sechs Monate nach Paragraf 1 Abs. 1 KSchG; Schwellenwert zehn Arbeitnehmer nach Paragraf 23 KSchG; Berechnung von Teilzeitkraeften und Auszubildenden; allgemeiner Kündigungsschutz bei Nichtanwendbarkeit.

### KSchG-Anwendbarkeit prüfen

## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `KSchG-Anwendbarkeit prüfen` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## Triage zu Beginn — kläre sofort

1. Wann begann das Arbeitsverhältnis? (6-Monats-Wartezeit nach Paragraf 1 Abs. 1 KSchG)
2. Wie viele Arbeitnehmer beschäftigt der Betrieb? (Schwellenwert > 10 nach Paragraf 23 Abs. 1 KSchG)
3. Gibt es mehrere Betriebe im Unternehmen? (Betriebs- nicht Unternehmensbezug!)
4. Bestehen Sonderkündigungsschutzmechanismen unabhängig vom KSchG? (MuSchG, BEEG, SGB IX, Paragraf 15 KSchG)
5. Wann wurde die Kündigung zugestellt? (Paragraf 4 KSchG-Frist läuft auch ohne KSchG-Anwendbarkeit für Sonderschutz)

## Zentrale Normen

- Paragraf 1 Abs. 1 KSchG — Wartezeit 6 Monate ununterbrochen
- Paragraf 23 Abs. 1 KSchG — Schwellenwert: regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer
- Paragraf 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG — Auszubildende zählen nicht
- Paragraf 5 Abs. 3 BetrVG — leitende Angestellte: eigene Regelungen, kein BetrVG
- Paragrafen 138, 242 BGB — allgemeiner Kündigungsschutz (Treu und Glauben, Sittenwidrigkeit)
- Paragrafen 17, 18 MuSchG; Paragraf 18 BEEG; Paragraf 168 SGB IX — Sonderkündigungsschutz unabhängig von KSchG

## Schritt-für-Schritt-Prüfung

### Schritt 1: Wartezeit Paragraf 1 Abs. 1 KSchG

Das KSchG gilt nur bei Arbeitsverhältnis **länger als 6 Monate** ohne Unterbrechung.

- Beginn: erster Arbeitstag
- Ende: Datum des Zugangs der Kündigung
- Vorbeschäftigungszeiten beim selben Arbeitgeber können angerechnet werden

**Entscheidungsbaum:**
```
Arbeitsverhältnis ab: [DATUM]
Kündigung zugegangen: [DATUM]
Dauer: [MONATE]
 ≤ 6 Monate → KSchG nicht anwendbar
 > 6 Monate → weiter zu Schritt 2
```

### Schritt 2: Betriebsgröße Paragraf 23 Abs. 1 KSchG

KSchG gilt nur wenn **regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer** im Betrieb beschäftigt.

**Berechnung:**
- Vollzeitkräfte (> 30 Std./Woche): zählen als 1.0
- Teilzeitkräfte bis 30 Std./Woche: zählen als 0.75
- Teilzeitkräfte bis 20 Std./Woche: zählen als 0.5
- Auszubildende: zählen **nicht** (Paragraf 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG)
- Leitende Angestellte (Paragraf 5 Abs. 3 BetrVG): zählen nicht für BetrVG, aber für KSchG ja

**Beispielrechnung:**
```
8 Vollzeitkräfte = 8.0
3 Halbtagskräfte (≤ 20 Std.) = 1.5
Gesamt = 9.5 → KSchG gilt NICHT (Grenze > 10 nicht überschritten)
```

**Maßgeblicher Zeitpunkt:** Regelmäßige Beschäftigtenzahl im Jahresdurchschnitt, nicht Stichtag.

### Schritt 3: Betrieb oder Unternehmen?

KSchG-Geltungsbereich ist der **Betrieb** (nicht das Gesamtunternehmen). Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben. Jeder Betrieb wird separat bewertet.

### Schritt 4: Sonderkündigungsschutz prüfen (immer!)

Unabhängig von KSchG-Anwendbarkeit bestehen Sonderkündigungsschutz-Mechanismen:

| Schutztatbestand | Norm | Auch im Kleinbetrieb? |
|---|---|---|
| Schwangerschaft / Mutterschutz | Paragraf 17 MuSchG | JA |
| Elternzeit | Paragraf 18 BEEG | JA |
| Schwerbehinderung | Paragraf 168 SGB IX | JA |
| Betriebsratsmitglied | Paragraf 15 KSchG | JA |
| HinSchG-Meldung | Paragraf 33 HinSchG | JA |

### Schritt 5: Allgemeiner Kündigungsschutz Paragraf 242 BGB

Bei Nichtanwendbarkeit des KSchG: Kündigung muss trotzdem Grundsätze von Treu und Glauben wahren. Angriffspunkte:
- Diskriminierung (Paragrafen 1-7 AGG)
- Sittenwidrigkeit (Paragraf 138 BGB)
- Verstoss gegen Art. 12 GG (grundkündigungsschutz im Kleinbetrieb)

## Ergebnistabelle

| Kriterium | Ergebnis | KSchG anwendbar? |
|---|---|---|
| Wartezeit < 6 Monate | Nicht erfüllt | Nein |
| Betrieb ≤ 10 AN (gewichtet) | Nicht erfüllt | Nein |
| Beides erfüllt | Erfüllt | Ja |

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.

Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.