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# Streitwert nach Paragraf 42 GKG drei Bruttomonatsgehaelter


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Streitwert nach Paragraf 42 GKG drei Bruttomonatsgehaelter; Paragraf 12a ArbGG keine Kostenerstattung erste Instanz; Ausnahme Berufung; Prozesskostenhilfe Paragrafen 114 ff. ZPO für einkommensschwache Parteien; praktische Hinweise zu Gerichtskosten.

### Streitwert, Kostenfolge und Prozesskostenhilfe

## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Streitwert, Kostenfolge und Prozesskostenhilfe` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## Streitwert Paragraf 42 GKG

Der Streitwert in Kündigungsschutzverfahren wird nach Paragraf 42 Abs. 2 GKG berechnet:

> **Drei Bruttomonatsgehälter** bei einer ordentlichen Kündigung.

**Beispiel:** Monatsgehalt 3000 EUR brutto → Streitwert = 9000 EUR.

Der Streitwert beeinflusst die Gerichtsgebühren und die anwaltlichen Gebühren (RVG).

## Keine Kostenerstattung erste Instanz — Paragraf 12a ArbGG

**Wichtigste Regel im Arbeitsgerichtsprozess:**

> Paragraf 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG: In Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Bevollmächtigten.

Das bedeutet:
- Arbeitnehmer verliert Klage → Er zahlt eigenen Anwalt, aber **nicht** den Anwalt des Arbeitgebers.
- Arbeitnehmer gewinnt Klage → Er bekommt seinen Anwalt **nicht** erstattet.
- **Jede Seite trägt ihre eigenen Anwaltskosten** in der ersten Instanz.

**Gerichtskosten:** Diese fallen nach dem GKG an und werden nach dem Unterliegensanteil verteilt. Bei vollem Obsiegen zahlt der Arbeitgeber die Gerichtskosten.

**Ab Berufung (LAG):** Ab dem zweiten Rechtszug gilt das normale Kostenrecht der ZPO — die unterlegene Partei erstattet der obsiegenden die Anwaltskosten. Dies erhöht das Kostenrisiko erheblich.

## Prozesskostenhilfe Paragrafen 114 ff. ZPO

Wer die Kosten des Prozesses nicht selbst tragen kann, kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen.

**Voraussetzungen:**
1. **Bedürftigkeit:** Einkommen und Vermögen reichen nach den Tabellen nicht aus (Paragraf 115 ZPO).
2. **Hinreichende Aussicht auf Erfolg:** Die Klage darf nicht offensichtlich aussichtslos sein.
3. **Mutwilligkeit:** Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig sein.

**Antrag:** PKH-Antrag mit vollständiger Einkommenserklärung und Belegen beim Arbeitsgericht stellen — am besten zusammen mit der Klageschrift oder kurz danach.

**Rechtsfolge:** Das Gericht übernimmt die Gerichtskosten und ordnet ggf. einen Rechtsanwalt bei, dessen Gebühren die Staatskasse trägt.

**Hinweis:** PKH ist ein Darlehen — nach Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann das Gericht die Rückzahlung verlangen.

## Triage zu Beginn — kläre vor Kostenberatung

1. In welchem Rechtszug befindet sich das Verfahren (erste Instanz ArbG / Berufung LAG / Revision BAG)?
2. Könnte der Arbeitnehmer Prozesskostenhilfe (PKH) beanspruchen (Einkommen, Vermögen prüfen)?
3. Ist der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied (dann ggf. kostenloser Rechtsschutz)?
4. Wie hoch ist das monatliche Bruttogehalt (für Streitwertberechnung)?

**Kosten-Übersicht nach Rechtszug:**

| Merkmal | Erste Instanz (ArbG) | Berufung (LAG) | Revision (BAG) |
|---|---|---|---|
| Anwaltszwang | Nein | Ja | Ja |
| Kostenerstattung | Nein (Paragraf 12a ArbGG) | Ja (ZPO) | Ja (ZPO) |
| Gerichtskosten | GKG (AG-Anteil bei Sieg) | GKG | GKG |
| Risiko bei Verlust | Eigene Anwaltskosten | Eigene + fremde Anwaltskosten | Hoch |

## Gewerkschaft als Alternative

Ist der Arbeitnehmer **Gewerkschaftsmitglied**, übernimmt die Gewerkschaft in vielen Fällen die anwaltliche Vertretung und Kosten — prüfe dies zuerst.

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.

Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.