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# Note-5-Formeln erkennen

Note 5 und 6 kommen in Arbeitszeugnissen selten vor, weil ein offensichtlich vernichtendes Zeugnis dem Arbeitgeber im Streitfall schadet und kaum noch nutzbar ist. Dennoch kommen solche Formulierungen vor, teils durch Haeufung von Abschwaechern, teils durch das vollstaendige Fehlen positiver Aussagen, und teils durch ironisch ueberzogenes Lob. Der Pruefer erkennt alle drei Varianten.

Gestapelte Abschwaecher: „im Grossen und Ganzen zur Zufriedenheit" allein indiziert bereits Note 4 bis 5. Tritt noch ein zweiter Abschwaecher hinzu oder fehlt die Leistungsformel ganz, bewegt sich das Zeugnis in Richtung Note 5 bis 6. Formulierungen wie „zeigte trotz Bemuehens keine nachhaltigen Ergebnisse" oder „war aufgrund seiner Schwierigkeiten im Team nur bedingt einsetzbar" sind klare Note-5-Signale.

Ironisches Ueberlob: Nach LAG Hamm 14.11.2016 (12 Ta 475.16) ist erkennbar nicht ernst gemeintes Ueber-Lob ein unzulaessiger Code. Wer Superlative so stapelt, dass jeder kundige Leser die Ironie erkennt (etwa: „Wenn es bessere Noten als sehr gut gaebe, wuerden wir ihn damit beurteilen"), entwertet das Zeugnis und erfuellt den Anspruch aus Paragraf 109 GewO nicht. Der Pruefer registriert dieses Muster als schweren Berichtigungspunkt.

Komplettes Fehlen positiver Aussagen: Ein Zeugnis ohne Leistungsformel, ohne Engagement-Aussage und ohne positive Verhaltensaussage ist schlimmstenfalls eine Note 6 durch Auslassung. Der Pruefer prueft, ob die Pflichtbestandteile eines qualifizierten Zeugnisses ueberhaupt vorhanden sind. Fehlen Leistungs- oder Verhaltensbeurteilung, ist das ein eigenstaendiger Mangel nach Paragraf 109 Absatz 1 Satz 3 GewO, unabhaengig von der Noteneinschaetzung.