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name: klotzkette/schiedsverfahren-anlagenband-und-datentraeger
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# Schiedsverfahren: Anlagenband und Datenträger

## Normenanker

Arbeitsfokus: **Schiedsverfahren: Anlagenband und Datenträger**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:

- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 130a Abs. 3 ZPO` — Signatur/sicherer Übermittlungsweg.
- ZPO Paragraf 130a Absatz 6 — gerichtlicher Hinweis und unverzügliche geeignete Nachreichung bei technisch ungeeignetem elektronischem Dokument, soweit die ZPO anwendbar ist.
- ZPO Paragraf 130d Sätze 2 bis 4 — Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit, soweit die ZPO anwendbar ist.
- `§ 2 ERVV` — Dateiformate und technische Anforderungen.
- `§ 3 ERVV` — Übermittlung elektronischer Dokumente.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzsignatur.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.

Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.

## Mindestinput

- Verfahrensanordnung.
- Anzahl Parteien/Schiedsrichter.
- Anlagenliste und Dateigrößen.
- Vorgaben zu Datenträgern oder Uploadportal.

## Arbeitsablauf

1. Extrahiere formale Anforderungen aus der Verfahrensanordnung.
2. Plane Papier- und elektronische Fassung synchron.
3. Erzeuge Index, Hashliste und Datenträgerbeschriftung.
4. Markiere Übersetzungs-, Vertraulichkeits- und Seitenumfangsrisiken.

## Ausgabe

- Schieds-Anlagenplan.
- USB-/Upload-Index.
- Druck- und Bindelogistik.

## Typische Fehler, die du aktiv suchst

- Unklare Anlagenfunktion: Die Datei existiert, aber niemand sagt, welche Tatsache sie beweist.
- Nummerierung folgt dem Ordner, nicht dem Schriftsatz.
- Der Schriftsatz versteckt entscheidenden Vortrag in der Anlage.
- Dateiname, Stempel oder Anlagenverzeichnis widersprechen einander.

## Anschluss-Skills

- `anlagen-zu-schriftsaetzen` für den Hauptworkflow.
- `anlagen-qualitygate-finalcheck` vor Versand.
- `schriftsatz-anlagen-mapping` für Belegmatrix und Lückenliste.

## Quellen- und Vorsichtsregel

Bei tragenden Aussagen zu Form, elektronischer Einreichung oder prozessualer Verwertbarkeit aktuelle amtliche Quellen prüfen: ZPO, BRAO, ERVV, ERVB und gerichtliche Hinweise. Keine BeckRS-/juris-/Literatur-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle nennen.

## Vertiefter Anlagen-Workflow

Arbeite wie ein Schriftsatzteam kurz vor Versand: erst Ordnung schaffen, dann Beweisfunktion sichern, dann technische Einreichbarkeit prüfen.

1. **Materialkarte:** Jede Datei einer Tatsachenbehauptung, einem Schriftsatzabschnitt und einer Anlagenkategorie zuordnen. Dubletten, alte Fassungen, Screenshots ohne Datum und unleserliche Scans separat markieren.
2. **K1-Logik:** Nummerierung nicht nach Ordnerzufall, sondern nach Beweisgang: Vertrag/Grundlage, Kommunikation, Zahlung, Fristen/Zugang, Fotos/Screenshots, Tabellen, Behörden-/Gerichtsdokumente.
3. **Technikcheck:** PDF/A-Eignung, OCR, Seitenzählung, Dateigröße, Signatur-/beA-/ERVV-Kontext, Anlagenverzeichnis, Deckblatt und Dateinamen konsistent prüfen.
4. **Prozessrisiko:** Nichts Entscheidendes nur in der Anlage verstecken. Wenn eine Anlage eine tragende Tatsache beweist, muss der Schriftsatz diese Tatsache ausdrücklich behaupten und die Anlage präzise referenzieren.
5. **Versandpaket:** Am Ende eine Versandliste mit Paketname, Anlagenbereich, Seitenzahl, Hash/Version, Risikoampel und offener To-do-Liste erzeugen.

## Ergebnisqualität

- Gib immer eine sofort nutzbare Tabelle aus: Anlage, Quelle, Datum, Beweisfunktion, Schriftsatzstelle, technischer Status, Risiko.
- Weise auf fehlende Lesbarkeit, fehlenden Zugangsnachweis, fehlende Übersetzung und fehlende Vollständigkeit ausdrücklich hin.
- Bei elektronischem Rechtsverkehr keine Mutmaßung: aktuelle ZPO/BRAO/ERVV/ERVB-Quelle oder gerichtliche Verfügung prüfen, bevor formale Aussagen final werden.