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name: klotzkette/schlussformel-bewertung
source: https://app.decimal.ai/s/klotzkette-schlussformel-bewertung@1/SKILL.md
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**Beispiel 2 – Orange (fehlendes Bedauern):** "Wir danken Herrn Klein für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute." — Kein Bedauern; im Bewerbungsverkehr kühl, rechtlich aber nicht automatisch angreifbar.

**Beispiel 3 – Rot/Orange (nur Wunsch):** "Wir wünschen Herrn Fuchs für seinen weiteren Weg alles Gute." — Kein Dank, kein Bedauern; deutliches Distanzsignal, aber nur mit Kontext als Berichtigungspunkt führen.


**Beispiel 5 – Orange (kühle Formulierung):** "Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch von Herrn Bauer. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute." — Sachliche Distanz durch Passivformulierung, fehlendes Bedauern.

## Rechtliche Einordnung und Normen

- **Paragraf 109 GewO** — Anspruch auf qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis
- **Paragraf 109 Abs. 2 GewO** — Klarheits- und Wahrheitspflicht; kodierte Negativaussagen unzulässig

## Leitentscheidungs-Anker (Schlussformel)

> Diese Entscheidungen sind als Sucheinstieg gepflegt. Vor jeder Verwendung in Schriftsatz, Memo oder Mandantenbrief: konkrete Entscheidung in der freien Quelle (`bundesarbeitsgericht.de`, `dejure.org`, Rechtsprechungsportal des Bundes) live verifizieren - Datum, Aktenzeichen, Randnummer, Fortgeltung.

| Entscheidung | Tragende Aussage | Freie Quelle |
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| **BAG, Urt. v. 20.02.2001 - 9 AZR 44/00** | Beginn der staendigen Linie: kein Anspruch auf Schlussformel mit Dank und guten Wuenschen; Fehlen kein unzulaessiges Geheimzeichen. | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org |
| **BAG, Urt. v. 11.12.2012 - 9 AZR 227/11** | Kein Anspruch auf Dank/Wuensche; bei unzufriedener Mandantschaft mit erteilter Schlussformel ist nur ein Zeugnis OHNE Schlussformel einklagbar - keine Umformulierung. | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org |
| **BAG, Urt. v. 25.01.2022 - 9 AZR 146/21** | Bestaetigung der Linie; Abwaegung mit Meinungsfreiheit des Arbeitgebers (Art. 5 I GG). | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org |
| **BAG, Versäumnisurt. v. 06.06.2023 - 9 AZR 272/22** | Maßregelungsverbot Paragraf 612a BGB: eine einmal erteilte Dankes-/Wunschformel darf nicht in späterer Fassung gestrichen werden, nur weil der Arbeitnehmer berechtigte Änderungswünsche geltend gemacht hat. | bundesarbeitsgericht.de / dejure.org |

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.