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name: klotzkette/untersuchung-ergaenzen
source: https://app.decimal.ai/s/klotzkette-untersuchung-ergaenzen@1/SKILL.md
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# Fügt einer laufenden internen Untersuchung neue Daten hinzu — Dokumente, Befragungsnotizen oder Beobachtungen


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Fügt einer laufenden internen Untersuchung neue Daten hinzu — Dokumente, Befragungsnotizen oder Beobachtungen. Verarbeitet Dokumentenpakete anhand dokumentierter Auswahlkriterien, markiert relevante Funde und protokolliert alles Gesichtete zur Deckungsverifikation. Lädt, wenn neue Beweise, Befragungsnotizen oder Dokumentenlieferungen für eine laufende Untersuchung eingehen.

### Untersuchungs-Datenpflege (Arbeitsrecht)

## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Untersuchungs-Datenpflege (Arbeitsrecht)` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## Eingaben

- Bezeichnung der Untersuchungssache (oder Slug)
- Art der Daten: Befragungsnotizen / Dokumentenpaket / Anwaltsnotizen /
 Bestätigung Anhörungshinweis
- Inhalt der Daten (eingefügt oder angehängt)

## Rechtlicher Rahmen

**Kernvorschriften:**

- Paragraf 26 BDSG: Verarbeitung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von
 Straftaten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen — Verhältnismäßigkeit
 ist Voraussetzung; Verarbeitung nur soweit zur Sachaufklärung erforderlich
- Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO: Datenminimierungsgrundsatz — nur notwendige
 Daten erheben und verarbeiten
- Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen
 — vor Auswertung von E-Mails oder IT-Kommunikation ist Zustimmung des
 Betriebsrats oder eine einschlägige Betriebsvereinbarung erforderlich
- Paragraf 626 BGB: Außerordentliche Kündigung; Frist des Paragraf 626 Abs. 2 BGB (zwei
 Wochen ab Kenntnis) — Dokumentation des Zeitpunkts des Kenntniserwerbs ist
 untersuchungskritisch
- Paragraf 241 Abs. 2 BGB: Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers im Rahmen
 des Untersuchungsverfahrens; Grenzen bei Selbstbelastung

**Leitentscheidungen:**

 Beweisverwertungsverbot bei rechtswidrig erlangten Dokumenten — heimliche
 Videoüberwachung ohne Betriebsratsinhaber führt zum Verwertungsverbot
 auch im Kündigungsschutzprozess; Grundsatz gilt sinngemäß für
 rechtswidrig ausgewertete Kommunikation
 Verdachtskündigung — Anforderungen an die Dokumentation des Tatverdachts;
 objektive Schwere; inhaltliche Mindestanforderungen an die Anhörung
 Erstattungsfähigkeit von Untersuchungskosten (Detektivkosten) — nur bei
 konkreter Verdachtslage bei Beauftragung und Verhältnismäßigkeit

- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.

- Beschäftigtendatenschutz: Paragraf 26 BDSG, Art. 5 und 6 DSGVO; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle oder verifiziertem Live-Zugriff.
- Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen; Rechtsprechung nur frei verifiziert zitieren.
- Paragraf 626 BGB: Zwei-Wochen-Frist, Verdachtskündigung und Anhörung nur mit verifizierter BAG-Rechtsprechung oder Nutzerquelle vertiefen.

## Ablauf

**Schritt 1 — Kontext laden**

Lese `CLAUDE.md` im Plugin-Verzeichnis.

**Schritt 2 — Sache identifizieren**

Falls mehrere Untersuchungsordner existieren: Frage, zu welcher Sache die
Daten gehören. Bei nur einer Sache: direkt fortfahren.

**Schritt 3 — Referenz-Skill laden**

Lade die Referenz-Skill `interne-untersuchung` und führe Modus 2 (Daten
hinzufügen) aus.

**Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG-Check vor Dokumentenverarbeitung:**
Bei E-Mail- oder IT-Auswertungen: Prüfe, ob eine einschlägige
Betriebsvereinbarung vorliegt oder der Betriebsrat zugestimmt hat.
Falls unklar — flaggen, bevor Verarbeitung beginnt.

**Schritt 4 — Nach Verarbeitung melden**

Zeige Oberflächenrate und Liste relevanter Funde:

```
Dokumentenprüfung abgeschlossen.
Geprüft: [N] Dokumente
Relevant: [N]
Geprüft / nicht relevant: [N]
Neue Beweislücken: [N]

Relevante Funde:
 - [Kurzbeschreibung] → Auswahlkriterium: [Nr.]
 - [Kurzbeschreibung] → Auswahlkriterium: [Nr.]
```

**Schritt 5 — Quellencheckliste aktualisieren**

Wenn die hinzugefügten Daten einen Checklistenpunkt abdecken: Anwalt fragen,
ob der Punkt als "erledigt" oder "in Bearbeitung" markiert werden soll.
Nicht automatisch als erledigt markieren — der Anwalt entscheidet, wann eine
Quelle ausreichend abgedeckt ist.

**Paragraf 626 Abs. 2 BGB-Kenntnisdatum:**
Bei Befragungsnotizen oder Dokumenten, die erstmals den konkreten Tatverdacht
begründen oder wesentlich vertiefen: Datum des Kenntniserwerbs explizit im
Protokolleintrag vermerken. Die Zwei-Wochen-Frist für eine außerordentliche
Kündigung beginnt ab diesem Zeitpunkt zu laufen.

## Beispiel

```
/arbeitsrecht:untersuchung-ergänzen Sache-Mueller
[Befragungsnotizen aus Gespräch mit Zeugin K. — 12.02.2025]
```

```
/arbeitsrecht:untersuchung-ergänzen Sache-Mueller
[E-Mail-Export 01.01.2025–31.01.2025 — nach BR-Betriebsvereinbarung freigegeben]
```

Beispiel-Ausgabe nach Dokumentenverarbeitung:

```
Dokumentenprüfung abgeschlossen.
Geprüft: 47 Dokumente
Relevant: 5
Geprüft / nicht relevant: 42
Neue Beweislücken: 2

Relevante Funde:
 - E-Mail vom 08.01.2025 Müller an Schmitt: "das solltest du lieber nicht aufschreiben"
 → Auswahlkriterium 4 (implizite Selbstbelastung)
 - E-Mail vom 15.01.2025: widerspricht Schilderung von Zeugin K. in Eintrag #3
 → Auswahlkriterium 5 (Widerspruch zu bestehendem Protokolleintrag)
```

## Risiken und typische Fehler

- **Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG-Versäumnis**: Rechtswidrig ausgewertete
 Kommunikation kann einem Beweisverwertungsverbot unterliegen und die
 Kündigung gefährden. Betriebsvereinbarung vor Auswertung sicherstellen.
- **Verhältnismäßigkeit nach Paragraf 26 BDSG**: Massenhafte Dokumentenauswertung
 ohne konkreten Verdacht ist unzulässig. Auswahlkriterien dokumentieren,
 um Verhältnismäßigkeit nachweisen zu können.
- **Paragraf 626 Abs. 2 BGB-Frist**: Die Zwei-Wochen-Frist beginnt ab sicherer
 Kenntnisnahme. Unklare Dokumentation des Kenntniszeitpunkts kann zur
 Fristversäumnis führen.
- **Selektive Protokollierung**: Nur relevante Funde zu protokollieren und
 nicht-relevante Dokumente nicht zu erfassen, untergräbt die Deckungsverifikation.
 Jedes gesichtete Dokument muss protokolliert werden.
- **False Negative durch zu enge Kriterien**: Auswahlkriterien großzügig
 handhaben — ein False Positive (irrelevanter Fund protokolliert) ist
 besser als ein übersehener wesentlicher Beweis.

## Quellenpflicht

Bei Ausgaben zu Dokumentenverarbeitung zitieren:
- Paragraf 26 BDSG (Verhältnismäßigkeit, Straftatenaufdeckung)
- Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Mitbestimmung)
- Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Datenminimierung)
- Paragraf 626 Abs. 2 BGB (Zwei-Wochen-Frist, Kenntnisdatum)
- Beschäftigtendatenschutz: Paragraf 26 BDSG, Art. 5 und 6 DSGVO; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle oder verifiziertem Live-Zugriff.

Detaillierte Auswahlkriterien, Protokolleintrag-Format und
Deckungsverifikationsregeln befinden sich in der Referenz-Skill
`interne-untersuchung` — diese vor inhaltlicher Arbeit laden.

Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.

## Triage — vor der Dateneingabe klären

1. Handelt es sich um neue Zeugenaussagen, Dokumentenlieferung oder anwaltliche Notizen?
2. Liegt eine Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG-freigabe für E-Mail-/IT-Auswertungen vor?
3. Begründet die neue Erkenntnis erstmals einen konkreten Tatverdacht? → Dann Kenntnisdatum für Paragraf 626 Abs. 2 BGB festhalten!

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.