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name: klotzkette/untersuchung-eroeffnen
source: https://app.decimal.ai/s/klotzkette-untersuchung-eroeffnen@1/SKILL.md
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# Eröffnet eine neue interne Untersuchungssache — führt die Sachverhaltserfassung durch, generiert die Quellencheckliste und legt das persistente Untersuchungsprotokoll an


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Eröffnet eine neue interne Untersuchungssache — führt die Sachverhaltserfassung durch, generiert die Quellencheckliste und legt das persistente Untersuchungsprotokoll an. Lädt, wenn eine Beschwerde oder ein Hinweis eingeht und ein vertraulicher Untersuchungsarbeitsbereich eingerichtet werden soll.

### Untersuchungseröffnung (Arbeitsrecht)

## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Untersuchungseröffnung (Arbeitsrecht)` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## Eingaben

- Kurzbeschreibung des Vorwurfs oder der Besorgnis (kann nach Sachverhaltserfassung
 verfeinert werden)
- Ist die Untersuchung anwaltsgeleitet? (Beeinflusst Schutzstatus der Unterlagen)

## Rechtlicher Rahmen

**Kernvorschriften:**

- Paragraf 26 BDSG: Verarbeitung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von
 Straftaten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen — Erforderlichkeit
 und Verhältnismäßigkeit als Voraussetzung; Protokolldaten sind
 Beschäftigtendaten
- Paragrafen 34, 36, 37 HinSchG: Hinweisgeberschutzgesetz — Vertraulichkeit der
 Identität der hinweisgebenden Person; Verbot von Repressalien; interne
 Meldestelle; Dokumentationspflichten
- Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei technischen
 Überwachungseinrichtungen — vor Kommunikationsauswertungen klären
- Paragraf 82 Abs. 2 BetrVG: Recht des Arbeitnehmers, ein Betriebsratsmitglied
 zu Besprechungen über Beschwerden hinzuzuziehen
- Paragrafen 84, 85 BetrVG: Beschwerderecht des Arbeitnehmers; Behandlung durch
 den Betriebsrat
- Paragraf 626 Abs. 2 BGB: Zwei-Wochen-Frist — Dokumentation des ersten
 Kenntniszeitpunkts ab Eröffnung kritisch
- Paragrafen 3 ff. AGG: Diskriminierungsverbote — bei AGG-relevantem Sachverhalt
 strukturierte Untersuchung als Enthaftungsvoraussetzung

**Leitentscheidungen:**

 Verdachtskündigung — umfassende Sachaufklärung vor Kündigung zwingend;
 Untersuchungspflicht des Arbeitgebers; Dokumentationsanforderungen
 Beginn der Zwei-Wochen-Frist des Paragraf 626 Abs. 2 BGB — Fristbeginn erst
 nach ausreichender Sachaufklärung; Pflicht, Ermittlungen zügig zu führen;
 mutwillige Verzögerung kann Verwirkung begründen
 Inhaltliche Anforderungen an die Anhörung der beschuldigten Person vor
 Verdachtskündigung; Frage und Antwortrecht; Protokollierungspflicht

- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.

- Beschäftigtendatenschutz: Paragraf 26 BDSG, Art. 5 und 6 DSGVO; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle oder verifiziertem Live-Zugriff.
- Paragraf 626 BGB: Zwei-Wochen-Frist, Verdachtskündigung und Anhörung nur mit verifizierter BAG-Rechtsprechung oder Nutzerquelle vertiefen.
- AGG: Paragrafen 12, 15, 22 AGG anhand Gesetz, Nutzerquelle und frei verifizierter Rechtsprechung prüfen.

## Ablauf

**Schritt 1 — Kontext laden**

Lese `CLAUDE.md` im Plugin-Verzeichnis → jurisdiktioneller Fußabdruck,
Eskalationstabelle, etwaige Untersuchungsprotokolle.

**Schritt 2 — Bestehende Sache prüfen**

Falls bereits ein Untersuchungsordner mit demselben Slug existiert: Warnung
ausgeben, bevor überschrieben wird.

**Schritt 3 — Referenz-Skill laden**

Lade die Referenz-Skill `interne-untersuchung` und führe Modus 1
(Neue Untersuchung eröffnen) aus.

**Vertraulichkeits-Vorabprüfung:**

> Vor der Eröffnung: Ist diese Untersuchung anwaltsgeleitet? Wenn ja —
> erhöhter Schutz der Arbeitsergebnisse. Wenn nein — Schutzstatus und
> Weitergabe der Unterlagen vorab klären. Unterlagen mit fehlerhaftem
> Schutzstatus können in einem etwaigen Verfahren problematisch werden.

**Schritt 4 — Sachverhaltserfassung, Quellencheckliste, Protokoll**

Alle Schritte aus Modus 1 der Referenz-Skill vollständig ausführen:
Sachverhaltserfassung in einem Block, Quellencheckliste je nach Untersuchungstyp
generieren und dem Anwalt vorlegen, Protokolldateien anlegen.

**Paragraf 82 Abs. 2 BetrVG-Hinweis:**
Wenn ein Arbeitnehmer zu Gesprächen geladen wird, die seine Beschwerde
oder seine Stellung im Untersuchungsverfahren berühren: Hinweisen, dass
er nach Paragraf 82 Abs. 2 BetrVG das Recht hat, ein Betriebsratsmitglied
hinzuzuziehen. Dies protokollieren.

**Schritt 5 — Erstes Protokolldatum sichern**

Datum und Uhrzeit der Eröffnung im Protokoll festhalten. Dies ist bei
einer eventuellen Verdachtskündigung der Ausgangszeitpunkt für die
Fristberechnung nach Paragraf 626 Abs. 2 BGB (Frist beginnt mit sicherer
Kenntnis, nicht mit bloßem Verdacht — aber Aufklärung ist zügig

## Beispiel

```
/arbeitsrecht:untersuchung-eroeffnen
Belästigungsbeschwerde gegen Abteilungsleiter in der Hamburger Niederlassung.
```

```
/arbeitsrecht:untersuchung-eroeffnen
(Skill fragt nach Details)
```

Beispiel-Ausgabe nach Sachverhaltserfassung (Betriebsrat-Flag):

> Hinweis: Die beschuldigte Person ist Betriebsratsmitglied. Kündigung
> erfordert Zustimmung des Betriebsrats (Paragraf 103 BetrVG) oder gerichtliche
> Ersetzung. Dies ändert den weiteren Verfahrensablauf wesentlich —
> Protokoll anpassen und externen Arbeitsrechtler einbinden.

## Risiken und typische Fehler

- **Anwaltsleitung unklar**: Ohne klare Anwaltsleitung ist der Schutzstatus
 der Untersuchungsunterlagen fraglich. Vor Anlegen der ersten Datei klären.
- **Paragraf 626 Abs. 2 BGB-Uhr läuft**: Die Frist beginnt bei sicherer Kenntnis.
 Mutwillige Verzögerung der Untersuchung kann dazu führen, dass die
 Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- **Paragraf 82 Abs. 2 BetrVG versäumt**: Wenn dem Arbeitnehmer das Recht auf
 Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds nicht mitgeteilt wird, kann
 dies das Verfahren belasten.
- **HinSchG-Vertraulichkeit**: Bei Hinweisgebersachen ist die Identität der
 hinweisgebenden Person streng vertraulich zu halten (Paragraf 8 Abs. 1 HinSchG).
 Protokolleinträge so gestalten, dass die Identität nicht für Unbefugte
 erkennbar ist.
- **Betriebsrat-Sonderstatus**: Beschuldigte Betriebsratsmitglieder
 genießen besonderen Schutz (Paragraf 103 BetrVG). Früh klären.

## Quellenpflicht

Bei jeder Eröffnung zitieren:
- Paragraf 26 BDSG (Datenschutz, Verhältnismäßigkeit)
- Paragrafen 34, 36, 37 HinSchG (bei Hinweisgebersachen)
- Paragraf 82 Abs. 2, Paragrafen 84, 85 BetrVG (Betriebsratsrechte)
- Paragraf 626 Abs. 2 BGB (Fristbeginn-Dokumentation)
- Beschäftigtendatenschutz: Paragraf 26 BDSG, Art. 5 und 6 DSGVO; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle oder verifiziertem Live-Zugriff.

Detaillierte Sachverhaltserfassung, Quellenchecklisten-Vorlagen und
Protokolldateiformate befinden sich in der Referenz-Skill
`interne-untersuchung` — diese vor inhaltlicher Arbeit laden.

Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.

## Triage — vor der Eröffnung klären

1. Ist die Untersuchung anwaltsgeleitet? (→ legal privilege, Schutzstatus klären)
2. Handelt es sich um einen HinSchG-Sachverhalt? (→ Paragraf 8 HinSchG Vertraulichkeit)
3. Liegt ein Betriebsratsmitglied als Beschuldigte/r vor? (→ Paragraf 103 BetrVG beachten)
4. Schwerbehindert? Werdende Mutter? (→ besonderer Kündigungsschutz)
5. Paragraf 626 Abs. 2 BGB-Uhr: Datum/Uhrzeit der Eröffnung festhalten

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.