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name: klotzkette/verhaltensbeurteilung-analyse
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# Verhaltensbeurteilung-Analyse

## Fachlicher Anker

- **Normen:** Paragraf 109 GewO; ergänzend Paragraf 630 BGB für nicht von Paragraf 109 GewO erfasste Dienstverhältnisse und Paragraf 16 BBiG für Auszubildende.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.

## Geheimcode-Regeln

| Formulierung | Bedeutung | Ampel |
|---|---|---|
| "stets einwandfrei gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden" | Note 1 | Grün |
| "einwandfrei gegenüber Vorgesetzten und Kollegen" | Note 2 | Grün |
| "korrekt gegenüber allen" | Note 3 | Orange |
| Reihenfolge: Kollegen vor Vorgesetzten | Probleme mit Vorgesetzten | Rot |
| Fehlen der Kundengruppe bei Kundenjob | Probleme mit Kunden | Rot |
| "direkte Kommunikationsweise" | Grobe Umgangsformen | Rot |
| "hat stets offen kommuniziert" | Unkontrollierte Offenheit | Orange |
| "war gegenüber Kunden serviceorientiert" | Kein Wort zu Vorgesetzten | Orange |

## Beispiele

**Beispiel 1 – Grün (Note 1):** "Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei." — Vollständige, maximale Formel mit korrekter Reihenfolge.

**Beispiel 2 – Orange (falsche Reihenfolge):** "Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war überwiegend korrekt." — Kollegen vor Vorgesetzten + "überwiegend" als Abschwächer → Doppeltes Signal.

**Beispiel 3 – Rot (Euphemismus):** "Frau Huber zeichnete sich durch eine direkte und offene Kommunikationsweise aus." — Kodierte Aussage über schwieriges Verhalten.

**Beispiel 4 – Rot (Auslassung):** Zeugnis eines Vertriebsmitarbeiters mit Kundenkontakt enthält ausschließlich Aussagen zu Kollegen, nichts zu Kunden → fehlendes Kundenverhältnis-Zeugnis.

**Beispiel 5 – Grün (Note 2):** "Herr Schulz verhielt sich gegenüber Vorgesetzten und Kollegen jederzeit einwandfrei und hinterließ einen ausgezeichneten Eindruck bei unseren Kunden."

## Rechtliche Einordnung und Normen

- **Paragraf 109 GewO** — Anspruch auf qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis
- **Paragraf 109 Abs. 2 GewO** — Klarheits- und Wahrheitspflicht; kodierte Negativaussagen unzulässig

## Aktuelle Rechtsprechung

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.