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# Wohlwollensgrundsatz und Wahrheit

## Ziel

Das Spannungsverhältnis zwischen Wahrheitspflicht und Wohlwollensgebot beim Generieren korrekt auflösen.

## Die beiden Grundprinzipien

### Zeugniswahrheit
Das Zeugnis darf keine objektiv falschen Tatsachen enthalten. Ein Zeugnis, das Note 1 bescheinigt, obwohl die Person nachweislich gravierende Leistungsmängel hatte, ist unwahr und angreifbar.

### Verständiges Wohlwollen
Der Arbeitgeber ist gehalten, das Zeugnis so zu formulieren, dass es dem Arbeitnehmer das weitere Fortkommen nicht unnötig erschwert. Das Wohlwollen betrifft die **Ausdrucksweise**, nicht den **Inhalt**.

## Rangfolge

**Wahrheit geht vor Wohlwollen.** Ein gutes Zeugnis darf nicht unwahr sein. Wohlwollen steuert die Ausdrucksweise, ersetzt aber keine Tatsachen.

Das bedeutet in der Praxis:
- Eine Note 4 kann wohlwollend formuliert werden — aber nicht als Note 2 ausgegeben werden.
- Fehlverhalten muss nicht erwähnt werden, wenn es nicht entscheidungsrelevant ist.
- Wenn es erwähnt wird, muss es wahr sein.

## Wohlwollend formulieren ohne zu lügen

| Sachverhalt | Unwohlwollend | Wohlwollend (aber wahr) |
|---|---|---|
| Note 4 Leistung | „war häufig unzuverlässig" | „erledigte die Aufgaben zur Zufriedenheit" |
| Note 3 Teamverhalten | „hatte gelegentlich Konflikte" | „arbeitete kollegial mit seinen Kollegen zusammen" |
| Kündigung | „wurde wegen Schlechtleistung entlassen" | „Das Arbeitsverhältnis endet zum [Datum]" |
| Schwache Belastbarkeit | „war oft überfordert" | „zeigte sich den üblichen Belastungen gewachsen" |

## Was das Wohlwollensgebot nicht bedeutet

- Das Wohlwollensgebot zwingt den Arbeitgeber nicht, unwahrhafte Bestnoten auszustellen.
- Es zwingt auch nicht dazu, ein Zeugnis als qualifiziertes auszustellen, wenn nur ein einfaches geschuldet ist.
- Es verpflichtet nicht zur Verwendung von Superlativen, die sachlich nicht zutreffen.

## Geheimzeichenverbot (Paragraf 109 Abs. 2 GewO)

Das Zeugnis darf keine Formulierungen enthalten, die etwas anderes als aus der Wortwahl ersichtlich aussagen. Geheimcodes, versteckte Negativaussagen und kodierte Abwertungen sind verboten.

Wohlwollend formulieren bedeutet also nicht, Codes zu verwenden, die nach außen positiv klingen, aber in Wirklichkeit negativ sind.

## Generier-Prinzip

> Formuliere so positiv wie es wahr ist — und nicht besser.

Wenn der Nutzer eine Note vorgibt, die sachlich nicht zutrifft:
- Note 1 für eine Person mit dokumentierten Abmahnungen: Generator gibt einen Hinweis auf Zeugniswahrheitsrisiko.
- Note 5 ohne Belege: Generator gibt Hinweis auf Beweislastrisiko des Arbeitgebers.

## Stolpersteine

- Wohlwollend formulieren und dabei Negativcodes einbauen — das ist kein Wohlwollen, sondern eine versteckte Abwertung.
- Zeugniswahrheit ignorieren, weil der Nutzer auf Note 1 besteht, obwohl die Leistung objektiv schlechter war.
- Wohlwollen als Freibrief für Übertreibungen verwenden.

## Anti-Muster

- Eine freiwillige Schlussformel nach der Zahl ihrer Bausteine als wahr oder unwahr einstufen.
- Abmahnungsgrund aus Wohlwollen weglassen, aber im Zeugnis indirekt andeuten.
- Wohlwollen und Wahrheit als gleichwertig behandeln — Wahrheit hat Vorrang.

## Konfliktauflösung

Wenn Wunsch und Tatsachengrundlage auseinanderfallen, hat die Zeugniswahrheit Vorrang. Die wohlwollende Lösung liegt in Ton, Auswahl und Klarheit, nicht in erfundener Leistung. Der Generator gibt deshalb eine belegbare Fassung aus und nennt knapp, welche Unterlagen eine bessere Bewertung tragen könnten. Negative Tatsachen werden nicht verschlüsselt, sondern entweder weggelassen, wenn sie nicht tragend sind, oder sachlich und verhältnismäßig eingeordnet.

## Rechtsprechungsanker und Output

- BAG, Urteil vom 18.11.2014 - 9 AZR 584/13, Rn. 19: Zeugniswahrheit ist der bestimmende Grundsatz; Wohlwollen reicht nur bis zur Grenze der Wahrheit.
- BAG, Urteil vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, Rn. 12 bis 16: Die Wahrheitspflicht erfasst auch Datum und zeitliche Einordnung.
- BAG, Urteil vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, Rn. 15 bis 21: Ob eine Formulierung verdeckt abwertet, beurteilt sich aus Sicht des objektiven Zeugnislesers im Gesamtzusammenhang.
- BAG, Urteil vom 25.01.2022 - 9 AZR 146/21, Rn. 12 bis 24: Dank, Bedauern und Zukunftswünsche sind kein zwingender Inhalt und werden nicht als Beweis für die Leistungsnote behandelt.

Liefere eine Aussage-für-Aussage-Matrix mit Tatsachenkern, Beleg, gewünschter Wertung, vertretbarer Formulierung und Risiko. Danach folgt eine klare Gesamtfassung ohne Codes und ohne erfundene Positivtatsachen.