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# Fristen- und Risikoampel

## Arbeitsauftrag

Dieser Arbeitsgang macht **Fristen- und Risikoampel** im Bereich **barrierefreiheit-web-checker** sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.

## Aktenstart ohne Leerlauf

1. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
2. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
3. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
4. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
5. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.

## Fachliche Anker

- BFSG/BFSGV, BGG, BITV 2.0, WCAG/EN 301 549, AGG und Verwaltungsverfahrensrecht je nach Adressat.
- Adressat, Produkt/Dienstleistung, Frist, Ausnahme, technische Barriere, Nachweis und Abhilfe getrennt ausgeben.
- Bei leichter Sprache: juristische Richtigkeit behalten, Fachwörter erklären und keine Rechte verkürzen.

## Arbeitsprodukt

- **Kurzdiagnose:** Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- **Belegmatrix:** Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- **Risikoampel:** Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- **Entwurf:** je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- **Fehlerbremse:** keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.

## Ergänzende Hinweise

## Barrierefreiheit-typische Fristen
- **BFSG**: Geltung seit **28.06.2025** für neue Produkte/Dienstleistungen; Selbstbedienungsterminals **Übergang bis 27.06.2040** (§ 38 BFSG).
- **BFSGV** (Verordnung): konkretisiert technische Anforderungen.
- **Marktüberwachung** § 19 BFSG: Behörde kann Mängelbeseitigung anordnen, Vertrieb untersagen.
- **Bußgeld § 37 BFSG**: bis **100.000 EUR**.
- **Schlichtung § 21 BFSG**: Verbraucherschlichtungsstelle bei der Schlichtungsstelle des Bundes; vor Klage zumeist obligatorische Schlichtung.

## Ampelkriterien
- **Rot**: BFSG-Pflicht erkannt, aber Produkt/Dienst seit 28.06.2025 ohne Konformität; behördliche Anordnung; Klage/Schlichtung anhängig.
- **Gelb**: WCAG-2.1-AA-Konformität nicht systematisch geprüft, kein Accessibility Statement, fehlende Konformitätserklärung (§ 6 BFSG, Art. 12 EU-Richtlinie 2019/882).
- **Grün**: Konformitätserklärung vorliegt, regelmäßige Tests (automatisch + manuell), AS (Accessibility Statement) öffentlich, Kontakt nach § 14 BFSG benannt.