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# Zeugnisart: Einfaches Arbeitszeugnis

## Ziel

Ein korrektes einfaches Zeugnis generieren und den Nutzer darauf hinweisen, wann ein Anspruch auf das qualifizierte Zeugnis besteht.

## Rechtsgrundlage

Paragraf 109 Abs. 1 S. 1 und 2 GewO: Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten.

## Pflichtinhalt des einfachen Zeugnisses

| Element | Pflicht |
|---|---|
| Eindeutige Identität | ja; Geburtsdatum nur bei sachlichem Bedarf |
| Beschäftigungszeitraum | ja |
| Positionsbezeichnung | ja |
| Aufgabenbeschreibung | ja (Art der Tätigkeit) |
| Leistungs- und Verhaltensaussage | nein — nur auf Verlangen (dann qualifiziert) |
| Beendigungsgrund oder Schlussformel | nein; nur freiwillig und wahrheitsgemäß |
| Datum und Unterschrift | ja |

## Hinweis des Arbeitsmodus

> Hinweis: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer nach Paragraf 109 Abs. 1 S. 3 GewO ein qualifiziertes Zeugnis mit Aussagen zu Leistung und Verhalten verlangen. Ob ein einfaches Zeugnis dem Bewerbungszweck genügt, ist mit dem Nutzer zu klären; aus seiner Wahl folgt keine automatische negative Bewertung.

## Vollständiges Musterzeugnis (einfach)

> **Musterunternehmen GmbH**
> Musterstraße 1
> 10000 Musterstadt
>
> **Arbeitszeugnis**
>
> Herr Thomas Mustermann, geboren am 15. Juni 1985, war vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 in unserem Unternehmen als Vertriebsmitarbeiter im Innendienst tätig.
>
> Herr Mustermann war zuständig für die telefonische Kundenbetreuung, die Bearbeitung von Aufträgen und Anfragen, die Erstellung von Angeboten sowie die Koordination mit dem Außendienst.
>
> Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch von Herrn Mustermann zum 31. Dezember 2024.
>
> Musterstadt, 02. Januar 2025
>
> [Unterschrift]
> Max Mustermann
> Geschäftsführer

## Wann ist das einfache Zeugnis angemessen?

- Der Arbeitnehmer verlangt ausdrücklich nur ein einfaches Zeugnis.
- Kurze Beschäftigung, wenn der Nutzer bewusst nur Art und Dauer dokumentieren will.
- Praktika, bei denen nur Tätigkeitsnachweis benötigt wird.
- Ausbildungsverhältnis nach Paragraf 16 BBiG, wenn kein qualifiziertes Zeugnis verlangt wurde.

## Stolpersteine

- Arbeitnehmer nimmt ein einfaches Zeugnis, ohne zu wissen, dass er Anspruch auf ein qualifiziertes hat — Generator muss auf diesen Anspruch hinweisen.
- Einfaches Zeugnis ohne Aufgabenbeschreibung ausstellen — Art der Tätigkeit ist Pflicht.
- Bewertende Formulierungen ins einfache Zeugnis einbauen, ohne dass ein qualifiziertes Zeugnis gewollt ist — das ist nicht konsequent.

## Anti-Muster

- Einfaches Zeugnis mit versteckten Bewertungssignalen (implizit positiv oder negativ).
- Aufgabenbeschreibung so dünn gestalten, dass die Tätigkeit nicht erkennbar ist.
- Kein Hinweis auf den Anspruch auf das qualifizierte Zeugnis geben.

## Normen- und Rechtsprechungsanker

- Paragraf 109 Abs. 1 S. 1 und 2 GewO: Das einfache Zeugnis dokumentiert Art und Dauer der Tätigkeit.
- BAG, Urteil vom 27.04.2021 - 9 AZR 262/20, Rn. 10 bis 12: Inhalt und äußere Form richten sich nach dem Zeugniszweck; bei einer qualifizierten Beurteilung gelten Wahrheit und Klarheit.
- BAG, Urteil vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, Rn. 12 bis 16: Auch Datums- und Zeitangaben unterliegen der Wahrheitspflicht; ein gewünschtes Datum wird nicht automatisch geschuldet.

## Ausgabeformat

Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten und grammatikalisch sauberen Sätzen geliefert; Stichworte, Halbsätze, leere Klauselrümpfe und reine Aufzählungs-Skelette sind als Endprodukt unzulässig (Ausformulierungspflicht). Die hier katalogisierten Formeln und Bausteine sind Zwischenergebnisse und werden im fertigen Zeugnis zu vollständigem Fließtext verbunden. Soweit technisch möglich, verwendet das formatierte Enddokument Times New Roman in 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung (1, 1.1, 1.1.1); bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch ausdrücklich als Exporthinweis vermerkt.