Aktenauszug — Strukturprüfung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren auf Antrag, § 385 Abs. 3 Nebenkläger, ZPO § 299 jederzeit für Parteien, Bearbeitung i.d.R. 2-4 Wochen.
- Tragende Normen verifizieren: ZPO §§ 299, 299a, StPO §§ 147, 385, 406e, VwGO § 100, SGG § 120, FamFG § 13, BORA § 19 (Akteneinsicht), Aktenordnung (AktO), AnwGH-Bescheinigungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Anwalt, Geschäftsstelle, Verteidiger, Nebenklägervertreter, Beigeordneter, ggf. Sachverständiger.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Akteneinsichtsantrag, Aktenauszug (chronologisch), Aktenvermerk, Aktenspiegel, Beweismittelübersicht, Zeitachse, Vollmacht — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Triage — Kläre vor der Prüfung
- Für welche Verfahrensart wurde der Aktenauszug erstellt? (Zivil/Arbeit/Verwaltung/Sozial/Straf)
- Ist der Aktenauszug als intern-anwaltlicher Vermerk oder als Übergabedokument konzipiert?
- Steht ein konkreter Termin oder eine Frist bevor, die besonders zu prüfen ist?
Zentrale Normen
- § 128 ZPO — Muendliche Verhandlung; § 128a ZPO — Ton-/Bildübertragung
- § 139 ZPO — Materielle Prozessleitung (Hinweispflicht des Gerichts)
- § 253 ZPO — Inhalt der Klageschrift (Mindestinhalt als Vergleichsmassstab)
- § 495a ZPO — Vereinfachtes Verfahren unter 600 EUR
- §§ 355-414 ZPO — Beweisaufnahme (Zeugenbeweis, Sachverständigenbeweis, Augenschein)
Prüfcheckliste
Baustein 1 — Verfahrensidentifikation
- ] Gericht und Kammer angegeben
- ] Aktenzeichen angegeben
- ] Instanz und Verfahrensart angegeben
- ] Streitwert angegeben (oder als unbekannt markiert)
- ] Alle Parteien mit Prozessbevollmächtigten aufgeführt
Baustein 2 — Einleitungssatz
- ] Ein bis zwei Sätze vorhanden
- ] Wer streitet mit wem worüber benannt
- ] Hauptnorm genannt
- ] Keine Wertung enthalten
Baustein 3 — Zusammenfassung
- ] Acht bis zehn Sätze vorhanden
- ] Hintergrund dargestellt
- ] Aktueller Verfahrensstand benannt
- ] Nächste Verfahrenshandlung benannt
- ] Keine Wertung / Prognose enthalten
Baustein 4 — Sachverhaltschronologie
- ] Chronologisch sortiert
- ] Datum fettgedruckt vorangestellt
- ] Wesentliche außerprozessuale Ereignisse vollständig
- ] Fundstellen angegeben
- ] Keine prozessualen Schritte enthalten
Baustein 5 — Verfahrenschronologie
- ] Chronologisch sortiert
- ] Alle prozessualen Schritte erfasst
- ] Fristen hervorgehoben (Präfix ⚠️ FRIST)
- ] Fristentabelle vorhanden
- ] Keine außerprozessualen Ereignisse enthalten
Baustein 6 — Tabellen
Parteivortrag:
- ] Tabelle mit zwei Spalten (Kläger / Beklagter)
- ] Alle wesentlichen Streitpunkte als Zeilen
- ] Fundstellen angegeben
Beweismittel:
- ] Alle angebotenen Beweismittel erfasst
- ] Beweisthema je Beweismittel angegeben
- ] Anlagenbezeichnung angegeben
Rechtsargumente:
- ] Anspruchsgrundlagen beider Seiten erfasst
- ] Einwendungen und Einreden erfasst
- ] Verjährungsthema behandelt (falls relevant) — §§ 195-218 BGB
- ] Rechtsprechung mit Aktenzeichen angegeben
Qualitätsgrundsätze
- ] Neutralitätsprüfung bestanden (keine Wertungen, keine Prognosen)
- ] Keine verbotenen Begriffe (keine KI-Terminologie)
- ] Fristen an prominenter Stelle (Fristenbox oder Fristentabelle am Anfang)
- ] Klare Markdown-Gliederung mit Überschriften
Ergebnis-Format
markdown
## Strukturprüfung — Ergebnis
| Baustein | Status | Anmerkung |
|---|---|---|
| Verfahrensidentifikation | vollstaendig | — |
| Einleitungssatz | vollstaendig | — |
| Zusammenfassung | unvollstaendig | Nächste Verfahrenshandlung fehlt |
| Sachverhaltschronologie | vollstaendig | — |
| Verfahrenschronologie | vollstaendig | — |
| Parteivortrag-Tabelle | vollstaendig | — |
| Beweismittel-Tabelle | unvollstaendig | B-Anlagen nicht erfasst |
| Rechtsargumente-Tabelle | vollstaendig | — |
**Gesamtergebnis:** ÜBERARBEITUNG ERFORDERLICH
**Offene Punkte:** [Anzahl]
Adressat und Tonfall
Adressat: Sachbearbeiter / Kanzleiintern — Tonfall: sachlich-juristisch, präzise Mängelangabe.
Quellenkontrolle
Ein Aktenauszug übernimmt Rechtsprechung nicht als bloße Aktenzeichenliste. Jede Entscheidung wird mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, Fundstelle, Streitfrage, tragender Aussage und prozessualer Bedeutung erfasst. Akteneinsicht und Aktenzugang richten sich nach dem konkreten Verfahren, insbesondere Paragraf 299 ZPO, Paragraf 147 StPO, Paragraf 100 VwGO, Paragraf 120 SGG oder Paragraf 13 FamFG; Normen verschiedener Rechtswege nicht vermischen.
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.