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Get Started Free →Wenn es um Anlagenbezug im Schriftsatz in Anlagen zu Schriftsätzen geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
| Test case | Without → With | Effect | Δ tokens | Δ turns |
|---|---|---|---|---|
| case-20 | ✗→✓ | ▲ Improved | 44% | 0% |
| case-07 | ✗→✓ | ▲ Improved | 82% | 0% |
| case-12 | ✗→✓ | ▲ Improved | 81% | 0% |
| case-17 | ✗→✓ | ▲ Improved | 64% | 0% |
| case-18 | ✗→✓ | ▲ Improved | 93% | 0% |
Arbeitsfokus: Anlagenbezug im Schriftsatz. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 130 Nr. 6 ZPO — Schriftsatzanforderungen.§ 130a Abs. 1 ZPO — elektronisches Dokument.§ 131 Abs. 1 ZPO — Beifügung von Abschriften/Anlagen.§ 133 Abs. 1 ZPO — Abschriften für Zustellung.§ 138 Abs. 1 ZPO — Tatsachenvortrag.§ 253 Abs. 2 ZPO — Klageinhalt.§ 299 Abs. 1 ZPO — Akteneinsicht.§ 371 Abs. 1 ZPO — Augenschein.Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) --> > Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. > > Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen. > > Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung. <!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
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