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Get Started Free →Wenn es um Arbeitsgerichtsverfahren-Modus (ArbGG) in aktenauszug-gerichtsverfahren geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
| Test case | Without → With | Effect | Δ tokens | Δ turns |
|---|---|---|---|---|
| case-01 | ✗→✓ | ▲ Improved | 54% | 0% |
| case-02 | ✗→✓ | ▲ Improved | 122% | 0% |
| case-13 | ✗→✓ | ▲ Improved | 122% | 0% |
| case-15 | ✗→✓ | ▲ Improved | 112% | 0% |
| case-16 | ✗→✓ | ▲ Improved | 125% | 0% |
Aktenauszug für ArbGG-Verfahren erstellen: Guetetermin Kammerverfahren Urteilsverfahren Beschlussverfahren. KSchG-Dreiwochenfrist § 4 KSchG Berufung § 64 ArbGG Revision § 72 ArbGG. Normen ArbGG §§ 2 54 64 72 KSchG §§ 1 4 9. Prüfraster Fristen-Spezifika arbeitsgerichtliche Besonderheiten BAG-Leitsaetze. Output ArbGG-spezifischer Aktenauszug. Abgrenzung zu zivilprozess-modus (ZPO) und sozialgerichtsverfahren-modus (SGG). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Typischer Ablauf:
Für kollektivrechtliche Streitigkeiten (Betriebsverfassung, Mitbestimmung).
Beteiligte: Arbeitgeber / Betriebsrat / Gewerkschaft. Keine Parteien im zivilprozessualen Sinne — im Aktenauszug "Antragsteller" und "Antragsgegner" verwenden.
| Frist | Norm | Dauer | Besonderheit | |---|---|---|---| | Kündigungsschutzklage | § 4 KSchG | 3 Wochen | ab Zugang Kündigung — NOTFRIST | | Berufungsfrist | § 66 Abs. 1 ArbGG | 1 Monat | ab Zustellung Urteil | | Berufungsbegründungsfrist | § 66 Abs. 1 ArbGG | 2 Monate | ab Zustellung Urteil | | Revisionsfrist | § 74 Abs. 1 ArbGG | 1 Monat | ab Zustellung Urteil |
Besondere Hervorhebung: Die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG ist absolut — bei Versäumnis gilt die Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG), selbst wenn sie materiell unwirksam wäre. Nachträgliche Zulassung nur unter engen Voraussetzungen (§ 5 KSchG).
Keine Kostenerstattung für Anwaltskosten in erster Instanz — im Aktenauszug auf Besonderheit hinweisen.
Adressat: Sachbearbeiter — Tonfall: sachlich-juristisch
TERMINSVORSCHAU — [AKTENZEICHEN]
Termin: [DATUM] [UHRZEIT] — ArbG [ORT] Saal [X]
Verfahren: [KURZBEZEICHNUNG]
Klagefrist gewahrt: Ja / Nein (§ 4 KSchG — Zugang [DATUM] + 21 Tage = [FRISTENDE])
BR-Anhörung: Ja / Nein / unklar
Guetetermin: [DATUM] — [ERGEBNIS]
Aktuelle Antraege: 1. Feststellungsklage § 4 KSchG; 2. [...]
Streitige Punkte: [LISTE]
Vergleichsspielraum: [BETRAG] / offenes Zeugnis / beides<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) --> > Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. > > Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen. > > Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung. <!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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