Wenn es um Erholungsurlaub — Verfall und Mitwirkungsobliegenheit in Beamtenrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
SkillScore92Maintained
Automatic
◆Legal & Contracts pack
Last verified 8/31/2026
What it changes
Passed 22 of 24 test cases with the skill, and 20 of 24 without it.
Without skill83%
With skill92%
Checks it passed that the model alone missed
cites § 89 BBG as a national statutory basis for federal civil service leave
highlights the strict 1-month deadline under VwGO § 70 for administrative objections upfront
2 fixed20 passed either way2 still failing0 broke
Pass-rate lift
+8 pp
Tokens
+77%
Agent turns
0%
Response time
+17%
Model gemini-3.6-flashMeasured 8/31/2026v122 of 24 cases passed with skill
Tokens, turns and time describe resource use, not a dollar price.
See it in action
One of 2 test cases the skill fixed. Same model, same prompt, with and without the skill.
1 of 2
Prompt
Für ein Disziplinarverfahren gegen einen Kommunalbeamten liegt eine Disziplinarverfügung vor. Der Beamte möchte von der Dienststelle gleichzeitig die finanzielle Abgeltung seines verfallenen Erholungsurlaubs fordern. Wie verhält sich die Frist zur Einlegung des Rechtsbehelfs gegen die Disziplinarverfügung?
What was checked, without and with the skill
Checked
Without skill
With skill
highlights the strict 1-month deadline under VwGO § 70 for administrative objections upfront
Missed
Passed
case-05 · gemini-3.6-flash · 8/31/2026 · answers are capped and redacted
What's inside
The instructions your model reads when the skill loads.
SKILL.md65 linessingle file
Erholungsurlaub — Verfall und Mitwirkungsobliegenheit
Arbeitsweg
Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
1. Zweck und Anwendungsfall
Skill für Beamte, denen Erholungsurlaub aus zurueckliegenden Urlaubsjahren nicht gewaehrt wurde und die jetzt Uebertragung, Inanspruchnahme oder Abgeltung beanspruchen wollen. Anwendung typisch nach langer Krankheit, Elternzeit, Pflegezeit oder nach Eintritt in den Ruhestand.
2. Eingaben
Urlaubskonto / Urlaubsuebersicht
Krankheitszeiten oder Beurlaubungen
Schreiben des Dienstherrn zur Urlaubsbeantragung
Datum des Eintritts in den Ruhestand bzw. der Beendigung des Beamtenverhaeltnisses
3. Ablauf / Checkliste
a) Unionsrechtliche Vorgaben
Richtlinie 2003/88/EG: Mindesturlaub vier Wochen pro Jahr.
EuGH C-518/20 und Vorgaengerentscheidungen (Schultz-Hoff, KHS, Max-Planck): Urlaub verfaellt grundsätzlich nicht automatisch, wenn der Dienstherr seiner Mitwirkungsobliegenheit (Aufklaerung über Verfall) nicht nachgekommen ist.
b) Mitwirkungsobliegenheit
Dienstherr muss den Beamten konkret und rechtzeitig darauf hinweisen, dass nicht genommener Urlaub mit Ablauf des Uebertragungszeitraums verfaellt.
Unterlassene Mitwirkung fuehrt zur Aufrechterhaltung des Urlaubsanspruchs.
c) Lang andauernde Krankheit
Bei langer Krankheit verfaellt der unionsrechtliche Mindesturlaub erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (BAG / BVerwG-Rechtsprechung, konkret vor Zitat frei prüfen).
d) Abgeltung
Bei Beendigung des Beamtenverhaeltnisses (insbesondere Eintritt in den Ruhestand) ist nicht verfallener Urlaub finanziell abzugelten (mind. unionsrechtlicher Mindesturlaub).
Zusatzurlaub (Schwerbehinderung, Wechselschicht) ist landesrechtlich gesondert geregelt.
e) Frist
Antrag auf Abgeltung zeitnah nach Ausscheiden; Verjährungsfristen prüfen.