Parteivortrag — Gegenüberstellung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 147 Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren auf Antrag, § 385 Abs. 3 Nebenkläger, ZPO § 299 jederzeit für Parteien, Bearbeitung i.d.R. 2-4 Wochen.
- Tragende Normen verifizieren: ZPO §§ 299, 299a, StPO §§ 147, 385, 406e, VwGO § 100, SGG § 120, FamFG § 13, BORA § 19 (Akteneinsicht), Aktenordnung (AktO), AnwGH-Bescheinigungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Anwalt, Geschäftsstelle, Verteidiger, Nebenklägervertreter, Beigeordneter, ggf. Sachverständiger.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Akteneinsichtsantrag, Aktenauszug (chronologisch), Aktenvermerk, Aktenspiegel, Beweismittelübersicht, Zeitachse, Vollmacht — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Triage — kläre vor Erstellung
- Liegt bereits ein gerichtlicher Hinweis vor, was das Gericht für streitig und entscheidungserheblich hält?
- Hat das Gericht einen Beweisbeschluss erlassen? (Streitpunkte sind dann für Gericht bereits benannt)
- Welche Schriftsätze liegen vor? Klageerwiderung, Replik, Duplik?
- Gibt es Präklusionsrisiken (§§ 296, 531 ZPO) durch verspäteten Vortrag?
Zentrale Normen
- § 138 ZPO — Erklärungspflicht über Tatsachen des Gegners (Wahrheitspflicht, substantiiertes Bestreiten)
- § 286 ZPO — Freie Beweiswürdigung; Grundlage für Identifikation der streitigen Punkte
- § 296 Abs. 1 ZPO — Präklusion verspäteten Vortrags in erster Instanz
- § 531 Abs. 2 ZPO — Beschränktes Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz
- § 139 ZPO — Richterliche Hinweispflicht; Gericht weist auf Lücken im Vortrag hin
Tabellenstruktur
markdown
| Streitpunkt | Klägerseite | Beklagtenseite |
|---|---|---|
| [Bezeichnung des Streitpunkts] | [Vortrag Kläger] | [Vortrag Beklagter] |
Kategorien von Streitpunkten
- Vertragsinhalt (Leistungsumfang, Preis, Nebenabreden)
- Tatsächliche Leistungserbringung (wer hat was wann geliefert / erbracht)
- Mängel (ob Mangel vorliegt, wessen Ursache)
- Kenntnis und Verschulden
- Schaden und Schadenshöhe
- Vorgerichtliche Kommunikation (wer hat was gesagt)
- Fristen und Termine (Vereinbartes Lieferdatum etc.)
Beispiel
| Streitpunkt | Klägerseite | Beklagtenseite | |---|---|---| | Leistungsumfang | Auftrag umfasste vollständige Schlüsselübergabe inkl. Einweisung (K 1 Bl. 12) | Einweisung war nicht vereinbart sondern nur Lieferung (B 1 Bl. 40) | | Mangel Dach | Dach war bei Abnahme undicht nachweislich Wassereintritt im Oktober (K 4 Bl. 26) | Undichtigkeit erst durch unsachgemäße Nutzung entstanden (B 3 Bl. 50) | | Verschulden | Beklagte kannte Mangel und schwieg (K 5 Bl. 29) | Kein Arglistvorwurf; Mangel war nicht erkennbar (B 4 Bl. 53) | | Schadenshöhe | Schaden EUR 45.000 belegt durch Gutachten (K 8 Bl. 60) | Überhöhte Schadensberechnung; tatsächlicher Schaden unter EUR 15.000 (B 6 Bl. 65) |
Unstreitige Punkte
Unstreitige Sachverhaltselemente werden unterhalb der Tabelle als Block "Unstreitiger Sachverhalt" aufgeführt. Sie fließen nicht in die Streitpunkt-Tabelle ein.
Hinweise
- Pro Zeile genau ein Streitpunkt — nicht mehrere Punkte in einer Zelle
- Vortrag neutral wiedergeben (paraphrasieren, nicht werten)
- Fundstelle in Schriftsatz oder Anlage angeben
- Wenn eine Partei zu einem Punkt schweigt: "Kein Vortrag" in die entsprechende Zelle
- Keine Prognose welcher Vortrag zutrifft
Qualitätscheck
- ] Alle wesentlichen Streitpunkte erfasst?
- ] Keine Wertung enthalten?
- ] Fundstellen angegeben?
- ] Unstreitiger Sachverhalt separat ausgewiesen?
- ] Präkludierte Punkte (§§ 296 531 ZPO) als solche markiert?
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.