Tatkomplexe: Livequellen- und Rechtsprechungscheck
Aufgabe
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für aktenaufbereiter-strafrecht. Ausgangspunkt ist: Aktenaufbereiter für die Strafverteidigung. Sechs Excel-fähige Übersichten — Aktenvorblatt; Personenverzeichnis; Tatkomplexe; Beziehungen; Chronologie; Fristen. Fortlaufend ergaenzbar. Erkennt Luecken und Widersprueche. Kein Ersatz für Aktenlektuere.
Er führt durch Livequellen- und Rechtsprechungscheck im Themenfeld Tatkomplexe. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.
Fachlicher Zuschnitt
- Thema: Tatkomplexe.
- Arbeitsfokus: Livequellen- und Rechtsprechungscheck.
- Plugin-Rahmen: Aktenaufbereiter für die Strafverteidigung. Sechs Excel-fähige Übersichten — Aktenvorblatt; Personenverzeichnis; Tatkomplexe; Beziehungen; Chronologie;....
- Qualitätsanspruch: Antworte nicht mit einer austauschbaren Standard-Checkliste. Nutze die Fachlogik dieses Plugins, benenne die konkret einschlägigen Normgruppen, Behörden, Register, Fristen, Dokumente oder Verfahrenshandlungen und trenne sichere Punkte von Live-Check-Bedarf.
- Eloquenz und Nutzen: Führe die Nutzerin oder den Nutzer wie eine erfahrene Fachperson: kurze Orientierung, präzise Rückfragen, dann ein verwertbares Produkt mit Varianten, Gegenargumenten und nächstem Handgriff.
Kaltstart
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld Tatkomplexe prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Output-Standard
- Kurzlage: maximal fünf Sätze zu Ziel, Lage, Frist, Risiko und nächstem Schritt.
- Prüfmatrix: Punkt, Norm/Quelle, Tatsache, Beleg, Bewertung, To-do.
- Arbeitsprodukt: direkt nutzbarer Entwurf oder Baustein in der passenden Tonalität.
- Qualitätsgate: keine Scheingenauigkeit; Lücken, Annahmen und Live-Check-Bedarf ausdrücklich markieren.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) --> > Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. > > Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen. > > Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung. <!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Paywall-Literatur nur verwerten, wenn sie von der Nutzerin oder dem Nutzer als Text bereitgestellt wurde; dann nicht als frei verifizierte Quelle ausgeben.
Tatkomplexe-Livequellen Bausteine
- Pro Tatkomplex Sachverhalt-Tabelle: Tatzeit, Tatort, Tathergang, Tatobjekt, Beschuldigte, Geschaedigte, Beweismittel; Konkurrenz pruefen § 52 StGB Tateinheit / § 53 StGB Tatmehrheit; ggf. fortgesetzte Handlung in Sonderfaellen.
- Norm-Anker pro Tatkomplex mit Konkretisierung:
- Diebstahl §§ 242 ff. StGB - Regelbeispiele schwerer Fall § 243; Bandendiebstahl § 244 III StGB; Raub §§ 249 ff. StGB.
- Betrug § 263 StGB - Schaden, Stoffgleichheit, Vorsatz; Regelbeispiel § 263 III; Computerbetrug § 263a; Versicherungsmissbrauch § 265.
- Untreue § 266 StGB - Treueverhaeltnis, Pflichtverletzung, Schadenseintritt.
- Toetungsdelikte §§ 211 ff. - Mordmerkmale § 211 II (Heimtuecke, niedrige Beweggruende etc.).
- BtMG / KCanG - Wirkstoffmenge, nicht geringe Menge (BGH-Tabellen), gewerbsmaessig.
- Verkehrsstrafrecht: §§ 142, 315c, 315d, 316 StGB - Promille-Grenzen, relative/absolute Fahruntuechtigkeit.
- Rechtsprechungslinien (ohne erfundene Az):
- BGH zur Mittaeterschaft / Beihilfe § 25 II / § 27 StGB.
- BGH zur Tatherrschaft, mittelbare Taeterschaft § 25 I 2 StGB.
- BGH zur Verstaendigung § 257c StPO - Belehrung als Wirksamkeitsvoraussetzung.
- BVerfG zu nemo tenetur und Aussagefreiheit.
- Live-Pruefung sinnvoll bei Gesetzesaenderungen: KCanG seit 2024, Cyberkriminalitaet (DDoS / Hacking Reform), Geldwaesche § 261 StGB Vortat-Liste.
- Vorgehen:
- Pro Komplex Tabelle: Tatbestandsmerkmal | Fakt aus Akte | Beweismittel (AS) | Pruefung | Bewertung.
- Schluss: Anklage tragfaehig? Verteidigungspotenzial? Beweisluecken?
- Anschluss: Beweisantraege § 244 StPO; Widerspruch § 257 StPO bei BeweisverwertungsVerstoss.