Wenn es um Vertragsstrafe 309 in AGB-Recht-Prüfer geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Gegenprüfung mit Fehler-, Beweis- und Fristencheck.
SkillScore95Maintained
Automatic
◆Legal & Contracts pack
Last verified 8/13/2026
What it changes
Passed 21 of 22 test cases with the skill, and 19 of 22 without it.
Without skill86%
With skill95%
Checks it passed that the model alone missed
Includes a Redline markup of the audited clause
Includes a Klauselampel rating for the confidentiality clause
Includes a Redline markup showing modifications to the original text
and 2 more in the full report
2 fixed19 passed either way1 still failing0 broke
Pass-rate lift
+9 pp
Tokens
+56%
Agent turns
0%
Response time
+10%
Model gemini-3.6-flashMeasured 8/13/2026v121 of 22 cases passed with skill
Tokens, turns and time describe resource use, not a dollar price.
See it in action
One of 2 test cases the skill fixed. Same model, same prompt, with and without the skill.
1 of 2
Prompt
In unserem B2B-Liefervertrag möchte der Auftraggeber folgende Geheimhaltungsklausel durchsetzen: 'Verletzt der Auftragnehmer Pflichten aus dieser Vereinbarung, wird für jeden Verstoß ohne Weiteres eine Pauschale von 20.000 EUR fällig.' Wir sind uns unsicher, ob das vor Gericht hält. Erstelle mir bitte ein Gutachten mit Klauselbewertung, Risikoeinschätzung, konkreter Verhandlungsstrategie und einer überarbeiteten Ersatzformulierung inklusive Ausweichvariante.
What was checked, without and with the skill
Checked
Without skill
With skill
Includes a Klauselampel rating for the confidentiality clause
Missed
Passed
Includes a Redline markup showing modifications to the original text
Missed
Passed
Analyzes the missing requirement of fault under § 339 BGB / § 286 Abs. 4 BGB
Passed
Passed
case-02 · gemini-3.6-flash · 8/13/2026 · answers are capped and redacted
What's inside
The instructions your model reads when the skill loads.
SKILL.md31 linessingle file
Vertragsstrafe 309
Fachkern: Vertragsstrafe 309
Klauselproblem (Vertragsstrafe 309): prüft die AGB-Kontrolle quellenstreng entlang BGB §§ 305 bis 310 und ordnet Rechtsfolge, Risiko und bessere Fassung.
Beleglogik: Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
Arbeitsprodukt: Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.
Prüfpfad
Normenstand sichern: Vor tragenden Aussagen BGB §§ 305 bis 310 auf Gesetze im Internet prüfen; bei Verbandsrisiko UKlaG ergänzen.
Anwendungsbereich: AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären.
Auslegung: kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
Inhaltskontrolle: § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
Spezialfokus Vertragsstrafe (§ 309 Nr. 6 BGB):
B2C: § 309 Nr. 6 BGB ist absolutes Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit. Eine Vertragsstrafe gegen den Verbraucher für Nichtabnahme, Zahlungsverzug oder Vertragslösung ist immer unwirksam.
B2B: § 309 Nr. 6 BGB gilt zwar nicht direkt (§ 310 Abs. 1 BGB), die Wertung strahlt aber über § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB aus. Strafe ist im B2B nur zulässig, wenn Verstoß klar bestimmt, Höhe angemessen (Faustregel: nicht mehr als 5% Auftragswert pro Fall) und kein Schadenersatz darüber hinaus pauschaliert wird.
Verbot der Verschleierung: Wenn die Klausel das Wort "Vertragsstrafe" vermeidet und stattdessen "Pauschalvergütung", "Bearbeitungspauschale" oder "Aufwandsentschädigung" sagt, gilt sie trotzdem als Vertragsstrafe, sobald sie sanktionierenden Charakter hat. Transparenzgebot § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verletzt.
Verhältnis zu § 339 BGB: Vertragsstrafe ist akzessorisch zur Hauptforderung (§ 339 BGB) und setzt Verschulden voraus (§ 286 Abs. 4 BGB analog). Klauseln ohne Verschuldensbezug sind regelmäßig unwirksam.
Verhältnis zu Schadenspauschale: Vertragsstrafe ist Sanktion; Schadenspauschale ist Schadenausgleich (§ 309 Nr. 5 BGB). Beides parallel pauschalieren ist regelmäßig unzulässig.
Rechtsfolge: Vollständige Unwirksamkeit der Klausel (§ 306 Abs. 1 BGB); keine geltungserhaltende Reduktion auf "angemessene" Höhe (BGH, ständige Rechtsprechung). Ersatzregel: § 280 BGB konkreter Schadenersatz.
Verbesserung: mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.
Mustertext B2B (Vertragsstrafe, restriktiv)
Verletzt der Auftragnehmer schuldhaft die Geheimhaltungspflicht aus § X, kann der Auftraggeber für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag, max. 5% Auftragswert] verlangen. Mehrere Verstöße im selben Vorgang gelten als ein Verstoß. Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden, nachgewiesenen Schadenersatzanspruch angerechnet (§ 340 Abs. 2 BGB).
Quellenanker
Siehe references/QUELLEN.md, references/PRUEFLOGIK.md und references/KLAUSELFAMILIEN.md.