Konsolidiert mehrere zusammengehörige Belegdateien zu einer gerichtstauglichen Anlage: liest den Bestand zuerst, trennt Dubletten und Fassungen, bestimmt Eltern- und Unteranlagen, erzeugt Deckblatt, Inhaltsliste, Seitenstempel und Lesezeichen, gleicht jeden Teil mit dem Beweisthema im Schriftsatz ab und liefert Einzelanlage, Prüfkonvolut, Hashprotokoll und konkrete Nachforderungsliste.
SkillScore96Maintained
Automatic
◆Legal & Contracts pack
Last verified 8/14/2026
What it changes
Passed 24 of 25 test cases with the skill, and 11 of 25 without it.
Without skill44%
With skill96%
Checks it passed that the model alone missed
The response cites ZPO § 138.
The response halts release approval.
The response specifies 11 pt as the font size.
and 14 more in the full report
13 fixed11 passed either way1 still failing0 broke
Pass-rate lift
+52 pp
Tokens
+62%
Agent turns
0%
Response time
+25%
Model gemini-3.6-flashMeasured 8/14/2026v124 of 25 cases passed with skill
Tokens, turns and time describe resource use, not a dollar price.
See it in action
One of 13 test cases the skill fixed. Same model, same prompt, with and without the skill.
1 of 13
Prompt
Im Begleitvermerk soll ein Urteil des BGH zitiert werden. Welche vier Pflichtangaben müssen bei Rechtsprechungsnachweisen zwingend enthalten sein?
What was checked, without and with the skill
Checked
Without skill
With skill
The response requires court, date, case reference number, and verified official source in case law citations.
Missed
Passed
case-17 · gemini-3.6-flash · 8/14/2026 · answers are capped and redacted
What's inside
The instructions your model reads when the skill loads.
SKILL.md63 linessingle file
Anlagenkonvolut konsolidieren
1. Direktstart
Lies zuerst den Schriftsatz, das bisherige Anlagenverzeichnis und sämtliche Kandidatendateien. Liefere ohne vorgeschalteten Fragenkatalog eine Bestandsmatrix mit Dateiname, Datum, Absender, Dokumentart, Seitenzahl, Hashwert, Fassung, Beweisthema und vorgesehener Unteranlage. Frage nur nach einer Zuordnung, die weder aus Datei noch Schriftsatz hervorgeht und die Konsolidierung sperrt.
2. Konsolidierungsentscheidung
Mehrere Dokumente dürfen nur dann eine gemeinsame Anlage bilden, wenn sie ein einheitliches Beweisthema nachvollziehbar dokumentieren, etwa eine vollständige E-Mail-Kette mit Anhängen oder einen Vertrag mit Nachträgen. Bloße gemeinsame Herkunft, Dateiformat oder Ordnerlage genügt nicht.
Entscheidung
Voraussetzung
Ergebnis
getrennte Anlagen
eigenständige Beweisthemen oder getrennte Schriftsatzbezüge
fortlaufende K- oder B-Nummern
Elternanlage mit Unteranlagen
ein Beweisthema, mehrere klar trennbare Dokumente
Deckblatt und K 5/1, K 5/2 fortlaufend
eine mehrseitige Anlage
ein Dokument oder untrennbare Dokumentfolge
eine Nummer, jede Seite bezeichnet
nur interne Prüffassung
Gesamtüberblick wird gebraucht, Gericht soll Einzeldateien erhalten
Lesezeichen-Konvolut im Ordner intern/
Ein zusammengeführtes Prüfkonvolut ist nicht automatisch die Versandfassung. Gerichtliche Hinweise zur getrennten Einreichung haben Vorrang.
3. Produktionslauf
Originale unverändert sichern und Hashwerte bilden.
Dubletten, Entwürfe, OCR-Fassungen und spätere Endfassungen kennzeichnen; nur eine gerichtliche Fassung je Dokument bestimmen.
Beweisthema und genaue Fundstelle im Schriftsatz jeder Datei zuordnen.
Elternnummer und Unterfolge ohne Lücken oder Doppelbelegung festlegen.
Dateigrenzen, chronologische Reihenfolge und Seitenausrichtung kontrollieren.
In PDF konvertieren, Ergebnis visuell gegen das Original prüfen und fehlende OCR kenntlich machen.
Deckblatt und kurze Inhaltsliste mit Dokumentdatum, Absender, Empfänger und Seitenbereich erzeugen.
Jede Seite oben rechts mit Eltern- und erforderlichenfalls Unteranlagenbezeichnung versehen.
Lesezeichen an jeder Dokumentgrenze und eine fortlaufende interne Seitenzählung anlegen.
Anlagenzitate, Verzeichnis, Dateinamen und finale PDFs gegeneinander prüfen.
4. Normen- und Quellenanker
ZPO Paragraf 130 Nummer 6: Bezeichnung der beigefügten Urkunden.
ZPO Paragraf 130a und ERVV Paragraf 2: elektronisches Dokument und technisch geeignete Dateiformate.
ZPO Paragraf 131: Beifügung von Urkunden, auf die im Schriftsatz Bezug genommen wird.
ZPO Paragraf 138: konkreter und wahrheitsgemäßer Tatsachenvortrag; ein Anlagenkonvolut ersetzt keinen verständlichen Vortrag im Schriftsatz.
ZPO Paragraf 253 Absatz 2: bestimmter Antrag und hinreichend bestimmter Klagegrund bleiben im Hauptdokument erforderlich.