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Get Started Free →Konsolidiert mehrere zusammengehörige Belegdateien zu einer gerichtstauglichen Anlage: liest den Bestand zuerst, trennt Dubletten und Fassungen, bestimmt Eltern- und Unteranlagen, erzeugt Deckblatt, Inhaltsliste, Seitenstempel und Lesezeichen, gleicht jeden Teil mit dem Beweisthema im Schriftsatz ab und liefert Einzelanlage, Prüfkonvolut, Hashprotokoll und konkrete Nachforderungsliste.
| Test case | Without → With | Effect | Δ tokens | Δ turns |
|---|---|---|---|---|
| case-01 | ✗→✓ | ▲ Improved | 41% | 0% |
| case-02 | ✗→✓ | ▲ Improved | 74% | 0% |
| case-03 | ✗→✓ | ▲ Improved | 85% | 0% |
| case-10 | ✗→✓ | ▲ Improved | 36% | 0% |
| case-11 | ✗→✓ | ▲ Improved | 54% | 0% |
Lies zuerst den Schriftsatz, das bisherige Anlagenverzeichnis und sämtliche Kandidatendateien. Liefere ohne vorgeschalteten Fragenkatalog eine Bestandsmatrix mit Dateiname, Datum, Absender, Dokumentart, Seitenzahl, Hashwert, Fassung, Beweisthema und vorgesehener Unteranlage. Frage nur nach einer Zuordnung, die weder aus Datei noch Schriftsatz hervorgeht und die Konsolidierung sperrt.
Mehrere Dokumente dürfen nur dann eine gemeinsame Anlage bilden, wenn sie ein einheitliches Beweisthema nachvollziehbar dokumentieren, etwa eine vollständige E-Mail-Kette mit Anhängen oder einen Vertrag mit Nachträgen. Bloße gemeinsame Herkunft, Dateiformat oder Ordnerlage genügt nicht.
| Entscheidung | Voraussetzung | Ergebnis | | --- | --- | --- | | getrennte Anlagen | eigenständige Beweisthemen oder getrennte Schriftsatzbezüge | fortlaufende K- oder B-Nummern | | Elternanlage mit Unteranlagen | ein Beweisthema, mehrere klar trennbare Dokumente | Deckblatt und K 5/1, K 5/2 fortlaufend | | eine mehrseitige Anlage | ein Dokument oder untrennbare Dokumentfolge | eine Nummer, jede Seite bezeichnet | | nur interne Prüffassung | Gesamtüberblick wird gebraucht, Gericht soll Einzeldateien erhalten | Lesezeichen-Konvolut im Ordner intern/ |
Ein zusammengeführtes Prüfkonvolut ist nicht automatisch die Versandfassung. Gerichtliche Hinweise zur getrennten Einreichung haben Vorrang.
Für Format-, Dateinamen- und Versandfragen gelten references/ANLAGEN-STANDARDS.md und references/BEA-ENDPRODUKTION-RECHT-TECHNIK.md. Rechtsprechung wird nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und geprüfter amtlicher Quelle verwendet.
Stoppe die Versandfreigabe bei fehlender oder doppelter Nummer, nicht erklärter Fassung, unterbrochener E-Mail-Kette, unlesbarer Seite, fehlendem Anhang, unstimmigem Schriftsatzbezug, aktivem PDF-Inhalt, Kennwortschutz oder nicht kontrollierter Konvertierung. Beschreibe den Befund datei- und seitengenau und nenne den nächsten Reparaturschritt.
Liefere eine gerichtliche Einzelanlage oder getrennte Einzelanlagen, ein Anlagenverzeichnis, eine Zuordnungsmatrix Schriftsatzstelle zu Beleg, ein Hash- und Fassungsprotokoll, einen visuellen Prüfvermerk und nur bei Bedarf ein internes Lesezeichen-Konvolut. Übergib die fertigen Dateien anschließend an bea-versandmappe-endfertigung.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) --> > Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig. > > Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen. > > Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung. <!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
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