Gezielte Anpassung des Arbeitsrechts-Praxisprofils – Standort-Fußabdruck, Risikoeinstellung, Eskalationskontakte, Einstellungsregeln, Kündigungsregeln, Handbuchpositionen oder Untersuchungseinstellungen ändern, ohne das gesamte Kaltstart-Interview neu zu durchlaufen.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Gezielte Anpassung des Arbeitsrechts-Praxisprofils – Standort-Fußabdruck, Risikoeinstellung, Eskalationskontakte, Einstellungsregeln, Kündigungsregeln, Handbuchpositionen oder Untersuchungseinstellungen ändern, ohne das gesamte Kaltstart-Interview neu zu durchlaufen.
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Eingaben
- Beschreibung der gewünschten Änderung (Freitext oder Abschnittsname)
- Aktuelle Konfigurationsdatei
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md
Ablauf
1. Konfiguration lesen
~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsrecht/CLAUDE.md und ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/unternehmens-profil.md einlesen.
Falls das Plugin noch nicht eingerichtet ist oder [PLATZHALTER] enthält: > Das Plugin wurde noch nicht eingerichtet. Führen Sie /arbeitsrecht:arbeitsrecht-kaltstart-interview aus.
2. Gewünschte Änderung klären
Wenn die Angabe des Nutzers unklar ist, einen einzigen klärenden Prompt stellen – nicht mehrere Nachfragen hintereinander:
> Was möchten Sie ändern? > - Neuen Standort / neues Bundesland hinzufügen > - Tarifvertrag oder Betriebsratssituation aktualisieren > - Eskalationskontakt ändern > - Einstellungs- oder Kündigungsregeln anpassen > - Handbuch-/Betriebsvereinbarungsreferenz aktualisieren > - Integrationen neu prüfen (--check-integrations) > - Anderes – bitte beschreiben
3. Nur den betroffenen Abschnitt aktualisieren
Den relevanten Abschnitt in der Konfigurationsdatei isolieren, die Änderung durchführen, den Rest unberührt lassen. Keine komplette Neugenerierung.
Besonderheiten:
- Neuer Standort / Bundesland: Eskalationstabelle um das neue Bundesland ergänzen. Auf besondere Landesgesetze hinweisen (z.B. Bayerisches Urlaubsgesetz, abweichendes Landesdatenschutzrecht). KSchG-Schwellenwert neu berechnen.
- Neuer Tarifvertrag: Nachwirkung (Paragraf 4 Abs. 5 TVG) und Günstigkeitsprinzip (Paragraf 4 Abs. 3 TVG) berücksichtigen. Ggf. Hinweis auf Allgemeinverbindlichkeit (Paragraf 5 TVG).
- Betriebsrat neu eingetragen: Paragraf 102 BetrVG-Verpflichtung in Eskalationstabelle aufnehmen; Hinweis auf Paragraf 99 BetrVG (Einstellung) und Paragraf 87 BetrVG (Mitbestimmung).
- Eskalationskontakt: Nur dieses Feld ändern; Risikologik bleibt.
4. Änderung schreiben und bestätigen
Die geänderte Konfiguration zurückschreiben und dem Nutzer mitteilen, was geändert wurde (Vorher/Nachher, ein Diff).
Quellen und Zitierweise
Zitierstandard: ../references/zitierweise.md. Methodik: ../references/methodik-buergerliches-recht.md.
Relevante Normen je nach Änderungsbereich:
- Neues Bundesland: Landesurlaubsgesetze, LDSG des Landes, ggf. Tarifvertrag mit Landesbezug
- Betriebsrat: BetrVG Paragrafen 1, 87, 99, 102, 111 ff.
Beispiele
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
Neuen Standort Hamburg hinzufügen, ca. 25 Mitarbeiter, kein Betriebsrat.
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
Eskalationskontakt für betriebsbedingte Kündigungen auf Dr. Müller (GC) ändern.
/arbeitsrecht:arbeitsrecht-anpassen
Wir sind seit Januar diesem Jahr an den Tarifvertrag Einzelhandel NRW gebunden.
Risiken / typische Fehler
- Landesrecht übersehen. Bayern, Brandenburg und andere Länder haben eigene Urlaubsgesetze mit abweichenden Mindesturlaubstagen. Bei neuem Bundesland immer Landesspezifika prüfen.
- Tarifbindung durch Bezugnahmeklausel. Auch ohne Verbandsmitgliedschaft kann ein Tarifvertrag vertraglich einbezogen sein. Prüfen, ob neue Tarifbindung auch bestehende Verträge erfasst.
- Betriebsrat-Zuständigkeit. Bei neuem Betriebsrat: Paragraf 102 BetrVG gilt für JEDE Kündigung, Paragraf 99 BetrVG für jede Einstellung – sofort in Eskalationstabelle aufnehmen.
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.