Wenn es um Eigentumsvorbehalt in AGB-Recht-Prüfer geht: ordnet Sachverhalt, Norm, Beweislast, Gegenargumente und nächsten Schritt; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten. Auswahlstichwort: Eigentumsvorbehalt Einbeziehung Hinweis; Arbeitsfeld: AGB-Recht-Prüfer.
SkillScore73Maintained
Automatic
◆Legal & Contracts pack
Last verified 8/13/2026
What it changes
Passed 16 of 22 test cases with the skill, and 10 of 22 without it.
Without skill45%
With skill73%
Checks it passed that the model alone missed
Cites the lex rei sitae principle under Art. 43 EGBGB
Recommends placing retention of title provisions under an explicit, descriptive section heading
Categorizes group retention of title as invalid in both B2B and B2C transactions under § 449 Abs. 3 BGB
and 4 more in the full report
7 fixed9 passed either way5 still failing1 broke
Pass-rate lift
+27 pp
Tokens
+61%
Agent turns
0%
Response time
+10%
Model gemini-3.6-flashMeasured 8/13/2026v116 of 22 cases passed with skill
Tokens, turns and time describe resource use, not a dollar price.
See it in action
One of 7 test cases the skill fixed. Same model, same prompt, with and without the skill.
1 of 7
Prompt
Ein Blechhersteller liefert Rohmaterial an Karosseriebauer. In seinen AGB steht: 'Bei Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt die Verarbeitung für uns als Hersteller.' Der Käufer fertigt daraus Komplettbauteile an. Reicht diese Klausel aus, um das Alleineigentum am Fertigprodukt nach § 950 BGB zu sichern, wenn auch Fremdmaterialien verwendet wurden? Geben Sie eine Risikoanalyse und eine praxistaugliche Redline-Korrektur.
What was checked, without and with the skill
Checked
Without skill
With skill
States that processing third-party materials generally creates co-ownership under § 947 BGB rather than exclusive ownership
Missed
Passed
Proposes a processing clause explicitly addressing co-ownership ratios based on invoice values
Passed
Passed
case-08 · gemini-3.6-flash · 8/13/2026 · answers are capped and redacted
What's inside
The instructions your model reads when the skill loads.
SKILL.md40 linessingle file
Eigentumsvorbehalt
Arbeitsweg
Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Eigentumsvorbehalt
Klauselproblem (Eigentumsvorbehalt): prüft, redlined und entwirft die Klausel mit Risikoampel, Verbraucher-/B2B-Unterscheidung und praxistauglicher Ersatzfassung.
Einfacher EV (§ 449 Abs. 1 BGB): Eigentum geht erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung über, aufschiebend bedingte Übereignung nach § 158 Abs. 1 BGB. Wirksam auch B2C.
Verlängerter EV (Vorausabtretung der Forderungen aus Weiterverkauf): B2B üblich; B2C regelmäßig zu weitgehend und über § 307 BGB unwirksam, weil Verbraucher kein Gewerbe betreibt.
Erweiterter EV (Kontokorrentvorbehalt): Eigentumsvorbehalt sichert sämtliche aktuellen und zukünftigen Forderungen. Im B2B grundsätzlich zulässig, im B2C unzulässig (§ 449 Abs. 3 BGB).
Konzernvorbehalt (Forderungen auch zugunsten verbundener Unternehmen): § 449 Abs. 3 BGB Verbot - immer unwirksam.
Sicherungs-/Verarbeitungsklausel: Bei Verarbeitung durch den Kunden Vorbehalt am Endprodukt; Verarbeitungsklausel "im Namen und für den Verwender" muss klar formuliert sein, sonst Wirkung nur auf Miteigentum nach § 947 BGB.
Praxis-Hinweise: Im Auslandsgeschäft ist Eigentumsvorbehalt häufig nicht oder nur eingeschränkt anerkannt (z.B. Frankreich erst nach Eintragung; UK kennt nur Romalpa-Clause). Internationale Kollisionsregeln über Art. 43 EGBGB / lex rei sitae prüfen.
Insolvenzfestigkeit: Einfacher EV gewährt Aussonderungsrecht § 47 InsO; verlängerter EV gewährt Absonderungsrecht §§ 50, 51 InsO an der vorausabgetretenen Forderung.
Rechtsfolge: Bei Unzulässigkeit Wegfall der Sicherung, voller Eigentumsübergang nach § 929 BGB.
Verbesserung: mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.
Mustertext B2B (verlängerter Eigentumsvorbehalt)
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf tritt der Käufer hiermit zur Sicherheit in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Quellenanker
Siehe references/QUELLEN.md, references/PRUEFLOGIK.md und references/KLAUSELFAMILIEN.md.