Wenn es um Einbeziehung Hinweis Kenntnisnahme 305 in AGB-Recht-Prüfer geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Gegenprüfung mit Fehler-, Beweis- und Fristencheck.
SkillScore91Maintained
Automatic
◆Legal & Contracts pack
Last verified 8/13/2026
What it changes
Passed 20 of 22 test cases with the skill, and 19 of 22 without it.
Without skill86%
With skill91%
Checks it passed that the model alone missed
Cites § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB regarding the mandatory technical ability to save and print AGB terms in B2C e-commerce.
1 fixed19 passed either way2 still failing0 broke
Pass-rate lift
+5 pp
Tokens
+59%
Agent turns
0%
Response time
+9%
Model gemini-3.6-flashMeasured 8/13/2026v120 of 22 cases passed with skill
Tokens, turns and time describe resource use, not a dollar price.
See it in action
A test case the skill fixed. Same model, same prompt, with and without the skill.
Prompt
Wir überarbeiten gerade den Bestellprozess in unserem Online-Shop für Endkunden. Aktuell befindet sich der Hinweis auf unsere AGB lediglich im Footer der Website, und der Kunde setzt kein Häkchen vor Abschluss der Bestellung. Bitte prüfen Sie, ob diese Einbeziehung rechtlich wirksam ist. Geben Sie mir eine Ampel-Risikoeinschätzung, konkrete Redline-Anpassungen, eine rechtssichere Ersatzformulierung sowie eine prägnante Begründung nach deutschem Zivilrecht.
What was checked, without and with the skill
Checked
Without skill
With skill
Cites § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB regarding the mandatory technical ability to save and print AGB terms in B2C e-commerce.
Missed
Passed
Evaluates the footer link as ineffective browsewrap that fails § 305 Abs. 2 BGB requirement for prior explicit notice.
Passed
Passed
Includes a Klauselampel indicator for the evaluated inclusion practice.
Passed
Passed
case-01 · gemini-3.6-flash · 8/13/2026 · answers are capped and redacted
What's inside
The instructions your model reads when the skill loads.
SKILL.md35 linessingle file
Einbeziehung Hinweis Kenntnisnahme 305
Fachkern: Einbeziehung Hinweis Kenntnisnahme 305
Klauselproblem (Einbeziehung Hinweis Kenntnisnahme 305): prüft die AGB-Kontrolle quellenstreng entlang BGB §§ 305 bis 310 und ordnet Rechtsfolge, Risiko und bessere Fassung.
(a) Ausdrücklicher Hinweis bei Vertragsschluss (nicht erst nachträglich), so dass er bei normalem Verlauf nicht zu übersehen ist. Bei Aushängen an der Schließanlage oder Verstecktverweisen unzulässig.
(b) Möglichkeit der Kenntnisnahme in zumutbarer Weise. Schriftgröße, Sprache, technische Zugänglichkeit müssen beachtet werden.
(c) Einverständnis des Vertragspartners (Annahme, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten in Kenntnis).
B2B (§ 310 Abs. 1 BGB): Erleichterungen. Es genügt der Hinweis und das Schweigen des Vertragspartners (z.B. kaufmännisches Bestätigungsschreiben). Aber: Bei eingelassenem Klauselverstoß auch im B2B Einbeziehung nicht erlangt.
Online (§ 305 Abs. 2 i.V.m. § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB): Klickdummy-Verfahren ("Ich habe die AGB gelesen") setzt voraus: (i) AGB sind unmittelbar abrufbar (Verlinkung), (ii) speicher- und ausdruckbar, (iii) Bestätigung erfolgt vor Vertragsschluss.
Browsewrap (bloße Verlinkung im Footer) reicht regelmäßig nicht. Clickwrap-Bestätigung notwendig.
Überraschende Klauseln (§ 305c Abs. 1 BGB): Klauseln, die nach Umständen so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner nicht damit zu rechnen brauchte, werden nicht Vertragsbestandteil - auch wenn Einbeziehungsvoraussetzungen formal erfüllt sind.
§ 305b BGB: Individualabreden haben Vorrang vor AGB.
Rechtsfolge: Bei fehlender Einbeziehung: AGB werden nicht Vertragsbestandteil, gesetzliche Regelung greift (§ 306 Abs. 2 BGB).
Verbesserung: mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.
Praktischer Check Online-Einbeziehung
(1) Link zu AGB sichtbar und anklickbar vor Bestellbutton? (2) AGB-Datei .pdf oder gleichwertig speicherbar? (3) Aktive Bestätigung (Checkbox, nicht vor-ausgewählt)? (4) AGB-Text auch nach Vertragsschluss noch zugänglich? Wenn nein bei einem Punkt: Einbeziehung kritisch.
Quellenanker
Siehe references/QUELLEN.md, references/PRUEFLOGIK.md und references/KLAUSELFAMILIEN.md.
Wenn es um AGB Begriff Vorformuliert 305 in AGB-Recht-Prüfer geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Gegenprüfung mit Fehler-, Beweis- und Fristencheck. Auswahlstichwort: Agb Begriff Vorformuliert 305; Arbeitsfeld: AGB-Recht-Prüfer.