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Get Started Free →Wenn es um Sachgrundprüfung Befristung nach Paragraf 14 Abs in Arbeitsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
| Test case | Without → With | Effect | Δ tokens | Δ turns |
|---|---|---|---|---|
| case-18 | ✗→✓ | ▲ Improved | 5% | 0% |
| case-01 | ✓→✓ | = Same ✓ | 58% | 0% |
| case-03 | ✓→✓ | = Same ✓ | 63% | 0% |
| case-04 | ✓→✓ | = Same ✓ | 45% | 0% |
| case-11 | ✓→✓ | = Same ✓ | 113% | 0% |
Fokus: Sachgrundprüfung Befristung nach Paragraf 14 Abs. 1 TzBfG: acht Sachgründe; voruebergehender Bedarf; Vertretung; Erprobung; Eigenart der Leistung; haushaltsmittelbedingte Gründe; gerichtlicher Vergleich; BAG-Rechtsprechung zu Darlegungs- und Beweislast.
Sachgrundprüfung — Paragraf 14 Abs. 1 TzBfG und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.Voraussetzung: Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung ist nur vorübergehend (z.B. Saisonarbeit, zeitlich begrenztes Projekt).
Entscheidungsbaum:
Stelle nach Vertragsende wieder besetzt?
├── Ja → Dauerbeschäftigungsbedarf → Sachgrund Nr. 1 entfällt
└── Nein → Prognose konkret dartun → ggf. Sachgrund gegebenVoraussetzung: Die Befristung schließt sich unmittelbar an eine Ausbildung oder ein Studium des Arbeitnehmers beim selben Arbeitgeber an.
Voraussetzung: Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt (z.B. Elternzeitvertretung, Krankheitsvertretung).
Indirekter Vertretungsbedarf: BAG erkennt auch indirekte Vertretung an (Mitarbeiter A vertritt B, C übernimmt Aufgaben von A), wenn kausal nachweisbar.
Voraussetzung: Die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt die Befristung (z.B. Rundfunkproduktionen, künstlerische Tätigkeiten). Selten anerkannt.
Voraussetzung: Befristung zur Erprobung des Arbeitnehmers.
Voraussetzung: Gründe liegen in der Person des Arbeitnehmers (z.B. befristete Arbeitserlaubnis, eigener Wunsch des Arbeitnehmers nach befristetem Vertrag, Berufsausbildung neben der Tätigkeit).
Voraussetzung: Arbeitnehmer wird aus Haushaltsmitteln vergütet, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind.
Voraussetzung: Die Befristung beruht auf einem gerichtlichen Vergleich.
Schritt 1: Ist der Sachgrund dem Katalog Paragraf 14 Abs. 1 TzBfG zuordenbar?
Schritt 2: Lag der Sachgrund bei Vertragsschluss vor? (Zeitpunkt!)
Schritt 3: War der Sachgrund bei Vertragsschluss für den Arbeitgeber erkennbar?
Schritt 4: Trägt der Sachgrund die konkrete Befristungsdauer?
Schritt 5: Liegt Rechtsmissbrauch vor? (Kettenbefristung, reine Umgehung)Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Sachgrunds. Der Arbeitnehmer muss nur die Befristung und das Ende des Vertrags behaupten.
Adressat: Anwalt/Anwältin — Tonfall: gutachterlich
SACHGRUNDPRÜFUNG Paragraf 14 ABS. 1 TzBfG
Mandant: [NAME]
Vereinbartes Vertragsende: [DATUM]
Behaupteter Sachgrund: [Nr. X — Bezeichnung]
Prüfung:
Sachgrund bei Vertragsschluss vorhanden? [Ja/Nein/fraglich]
Sachgrund im Vertrag benannt? [Ja/Nein]
Sachgrund trägt Befristungsdauer? [Ja/Nein/fraglich]
Indizien für Dauerbeschäftigungsbedarf? [Ja/Nein]
Kettenbefristung problematisch? [Ja/Nein]
Ergebnis: [Sachgrund wirksam / Sachgrund unwirksam — Paragraf 16 TzBfG: unbefristet]
Nächster Schritt: [Klage nach Paragraf 17 TzBfG / weitere Ermittlung]Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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