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Get Started Free →Wenn es um Formfehler-Prüfung bei Kündigungen: Schriftform Paragraf 623 BGB in Arbeitsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
| Test case | Without → With | Effect | Δ tokens | Δ turns |
|---|---|---|---|---|
| case-02 | ✗→✓ | ▲ Improved | 93% | 0% |
| case-22 | ✗→✓ | ▲ Improved | 57% | 0% |
| case-17 | ✓→✗ | ▼ Worse | 89% | 0% |
| case-06 | ✓→✓ | = Same ✓ | 117% | 0% |
| case-03 | ✓→✓ | = Same ✓ | 102% | 0% |
Fokus: Formfehler-Prüfung bei Kündigungen: Schriftform Paragraf 623 BGB; Vollmachtsruege Paragraf 174 BGB bei fehlender Originalvollmacht; Anhörung Betriebsrat Paragraf 102 BetrVG; Massenentlassung Paragrafen 17 und 18 KSchG mit Anzeigepflicht bei Bundesagentur.
Formfehler bei der Kündigung prüfen und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform (Paragraf 623 BGB). Nicht ausreichend sind:
Erforderlich ist das Original mit eigenhändiger Unterschrift (Paragraf 126 Abs. 1 BGB). Eine Kopie oder ein Scan genügt nicht.
Folge: Verstößt die Kündigung gegen Paragraf 623 BGB, ist sie nichtig (Paragraf 125 BGB) — ohne Heilungsmöglichkeit.
Prüffrage: Liegt eine Originalurkunde mit eigenhändiger Unterschrift vor?
Hat nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Vertreter (Personalleiter, HR-Managerin, Prokurist) die Kündigung unterschrieben, muss dem Kündigungsschreiben eine Originalvollmacht beigefügt sein. Liegt keine Vollmacht bei, kann der Arbeitnehmer die Kündigung unverzüglich zurückweisen (Paragraf 174 Satz 1 BGB).
Ausnahme Paragraf 174 Satz 2 BGB: Hatte der Arbeitgeber den Bevollmächtigten gegenüber dem Arbeitnehmer als solchen bekannt gemacht (z.B. offizieller Personalleiter, der als solcher im Betrieb bekannt ist), scheidet die Vollmachtsrüge aus.
Prüffragen:
Besteht ein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber ihn vor jeder Kündigung anhören (Paragraf 102 Abs. 1 BetrVG). Ohne ordnungsgemäße Anhörung ist die Kündigung unwirksam (Paragraf 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG).
Anforderungen an die Anhörung:
Prüffrage: Gibt es einen Betriebsrat? Wurde er ordnungsgemäß angehört?
Bei Massenentlassungen (Schwellenwerte: z.B. mehr als fünf Arbeitnehmer in Betrieben mit 21 bis 59 Beschäftigten) muss der Arbeitgeber:
Kündigung erhalten?
└─ Schriftform Paragraf 623 BGB?
├─ E-Mail/Fax/Scan → NICHTIG nach Paragraf 125 BGB; sofort rügen
└─ Original mit Unterschrift → weiter prüfen
Wer hat unterschrieben?
├─ Arbeitgeber selbst → kein Problem
└─ Vertreter → Vollmacht beigefügt?
├─ Ja → OK
└─ Nein → SOFORT unverzüglich zurückweisen (Paragraf 174 BGB)!
→ Bevollmächtigter dem AN bekannt gemacht? → Ja: kein Rügerecht
Gibt es BR?
├─ Nein → kein BetrVG-Fehler
└─ Ja → BR ordnungsgemäß angehört?
├─ Ja → OK
└─ Nein/unvollständig → Kündigung unwirksam (Paragraf 102 BetrVG)
Massenentlassung?
└─ Schwellenwerte Paragraf 17 KSchG erfüllt?
└─ Ja → Anzeige vor Zugang der Kündigung eingegangen? → Nein: unwirksam| Fehler | Rechtsfolge | Heilbar? | Reaktion | |---|---|---|---| | Keine Schriftform Paragraf 623 BGB | Nichtigkeit Paragraf 125 BGB | Nein | Sofort rügen | | Vollmachtsrüge Paragraf 174 BGB (unverzüglich) | Unwirksamkeit | Nein | Sofort zurückweisen | | Keine BR-Anhörung Paragraf 102 BetrVG | Unwirksamkeit | Nein | In Klage geltend machen | | Unvollständige BR-Anhörung | Unwirksamkeit | Nein | Konkret darlegen | | Fehlende Massenentlassungsanzeige | Unwirksamkeit | Nein | Klage + Paragraf 4 KSchG |
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.
Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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