Drei Kündigungsgründe nach Paragraf 1 Abs
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Drei Kündigungsgründe nach Paragraf 1 Abs. 2 KSchG: betriebsbedingt mit Sozialauswahl; verhaltensbedingt mit Abmahnungserfordernis; personenbedingt mit Negativprognose; Sonderkündigungsschutz als Querverweis; strukturierte Abfrage des Sachverhalts.
Kündigungsgrund: Personen-, Verhaltens- oder Betriebsbedingt
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Kündigungsgrund: Personen-, Verhaltens- oder Betriebsbedingt und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind. - Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Die drei Kündigungsgründe
A. Betriebsbedingte Kündigung
Voraussetzungen:
- Dringende betriebliche Erfordernisse (unternehmerische Entscheidung, dauerhafter Wegfall des Beschäftigungsbedarfs)
- Keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit (freier Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen)
- Ordnungsgemäße Sozialauswahl nach Paragraf 1 Abs. 3 KSchG (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung)
Typische Fälle: Auftragsmangel, Umstrukturierung, Outsourcing, Schließung einer Abteilung.
Beweislast: Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für Wegfall des Beschäftigungsbedarfs und ordnungsgemäße Sozialauswahl (Paragraf 1 Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 3 KSchG).
B. Verhaltensbedingte Kündigung
Voraussetzungen:
- Schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitnehmers
- Abmahnung (bei steuerbarem Verhalten grundsätzlich erforderlich) — Ausnahme: schwerwiegende Pflichtverletzung (z.B. Diebstahl)
- Negative Zukunftsprognose: Weitere Pflichtverletzungen zu erwarten
- Interessenabwägung (Betriebszugehörigkeit, Art der Pflichtverletzung, Verschulden)
Typische Fälle: unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung, Beleidigung von Vorgesetzten, Diebstahl.
Abmahnungserfordernis: Keine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung, wenn das Verhalten abmahnungsfähig ist. Die Abmahnung muss das konkrete Fehlverhalten rügen und Kündigung androhen.
C. Personenbedingte Kündigung
Voraussetzungen:
- In der Person des Arbeitnehmers liegender Grund (nicht verschuldet)
- Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
- Negative Prognose (dauerhafter Leistungsausfall)
- Interessenabwägung
Typische Fälle: Langzeiterkrankung, dauerhafte Leistungsminderung, Entzug erforderlicher behördlicher Erlaubnisse, fehlende Eignung.
BAG-Dreistufenprüfung bei Krankheit: (1) Negativprognose, (2) erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen, (3) Überwiegen der Arbeitgeberinteressen in der Interessenabwägung.
Triage zu Beginn — kläre vor Analyse des Kündigungsgrunds
- Welchen Grund nennt der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben oder mündlich?
- Handelt es sich um eine ordentliche oder außerordentliche (fristlose) Kündigung?
- Bestehen Anhaltspunkte für Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Betriebsrat, Schwerbehinderung)?
- Wurde eine Abmahnung ausgesprochen? (Datum, Inhalt — für verhaltensbedingte Prüfung zentral)
- Gibt es Anhaltspunkte für einen vorgetäuschten Grund (z.B. betriebsbedingt, obwohl Kündigungsschutzverfahren droht)?
Entscheidungsbaum Kündigungsgrund:
Grund betrieblich? → A (Sozialauswahl, Dringlichkeit, freier Arbeitsplatz)
Grund verhaltensbezogen? → B (Abmahnung, Verschulden, Interessenabwägung)
Grund in der Person? → C (Negativprognose, Beeinträchtigung, Abwägung)
Mehrere Gründe kombiniert? → Alle Pfade prüfen, schwächsten angreifen
Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026)
- Personenbedingte Kuendigung (Krankheit) / BEM-Pflicht: BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13 (Initiativlast AG, Datenschutzunterrichtung); BAG, 18.11.2021 - 2 AZR 138/21 (erneutes BEM bei > 6 Wochen AU); BAG, 15.12.2022 - 2 AZR 162/22 (Integrationsamtszustimmung entbindet nicht von BEM). Quellen: dejure.org-Vernetzungen.
- Betriebsbedingte Kündigung / Massenentlassung: BAG, 01.04.2026 - 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22 (Unwirksamkeit bei fehlender oder vor Abschluss des Konsultationsverfahrens erstatteter Anzeige); EuGH, 30.10.2025 - C-134/24 und C-402/24. Quellen: BAG-Pressemitteilung und amtliche EuGH-Datenbank.
- Verhaltensbedingte Kuendigung / Abmahnung / Verschulden: Standardrechtsprechung; konkretes Aktenzeichen vor Schriftsatzverwendung in dejure.org / openjur.de verifizieren.
- Subjektive Determinationstheorie der BR-Anhörung: BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96 (Standardlinie); BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97. Quellen: dejure.org-Vernetzungen.
Sonderkündigungsschutz immer prüfen
Unabhängig vom Kündigungsgrund: Prüfe stets, ob ein besonderer Kündigungsschutz besteht (Skill kueschk-sonderkuendigungsschutz-checkliste). Sonderkündigungsschutz geht dem allgemeinen Kündigungsschutz vor und erfordert zusätzliche behördliche Zustimmungen.
Abfrage-Schema
Das System fragt ab:
- Was ist der vom Arbeitgeber angegebene Kündigungsgrund?
- Wurde eine Abmahnung ausgesprochen? (Datum, Inhalt)
- Gibt es einen Betriebsrat? Wurde er angehört (Paragraf 102 BetrVG)?
- Bestehen Sonderkündigungsschutz-Tatbestände?
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.