Install any skill in seconds. Free to start, no credit card required.
Get Started Free →Wenn es um Kueschk Weiterbeschaeftigungsantrag Grosser Senat in Arbeitsrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
| Test case | Without → With | Effect | Δ tokens | Δ turns |
|---|---|---|---|---|
| case-03 | ✗→✓ | ▲ Improved | 83% | 0% |
| case-12 | ✗→✓ | ▲ Improved | 95% | 0% |
| case-14 | ✗→✓ | ▲ Improved | 89% | 0% |
| case-20 | ✗→✓ | ▲ Improved | 71% | 0% |
| case-08 | ✓→✓ | = Same ✓ | 63% | 0% |
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
Fokus: Weiterbeschaeftigungsantrag nach BAG Großer Senat 1985: Voraussetzungen des allgemeinen Weiterbeschaeftigungsanspruchs; Vor- und Nachteile aus Arbeitnehmersicht; Vollstreckung; Unterschied zum Paragraf 102 Abs. 5 BetrVG Anspruch.
Weiterbeschäftigungsantrag — Großer Senat BAG 1985 und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Kernaussage des Großen Senats: Das Interesse des Arbeitnehmers an tatsächlicher Beschäftigung überwiegt in der Regel das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung, wenn:
Wichtig: Der Weiterbeschäftigungsanspruch entsteht erst nach erstinstanzlichem Obsiegen. Vor der Entscheidung des Arbeitsgerichts besteht er grundsätzlich nicht.
Entscheidungsbaum Weiterbeschaeftigungsantrag:
BR-Widerspruch vorhanden? → Paragraf 102 Abs. 5 BetrVG (sofort ab Klage, ohne Ersturteil)
Rueckkehr nicht gewünscht? → Kein WBA stellen; Paragraf 12 KSchG oder Vergleich prüfen
Arbeitgeber kann überwiegende Gegeninteressen darlegen? → Antrag abweisbarBesteht ein Betriebsrat und hat er der Kündigung ordnungsgemäß widersprochen, hat der Arbeitnehmer nach Paragraf 102 Abs. 5 BetrVG einen gesetzlichen Weiterbeschäftigungsanspruch — sofort ab Klageerhebung, ohne dass er erstinstanzlich obsiegen müsste.
| | BAG GS 1985 | Paragraf 102 Abs. 5 BetrVG | |---|---|---| | Voraussetzung | Erstinstanzlicher Sieg | BR-Widerspruch + Klage | | Zeitpunkt | Nach Urteil | Ab Klageerhebung | | Geltung | Immer | Nur bei BR vorhanden |
Vorteile:
Nachteile:
Praxishinweis: Den Weiterbeschäftigungsantrag sollte man nur stellen, wenn man tatsächlich zurück in den Betrieb will. Wer bereits einen neuen Job hat, sollte Paragraf 12 KSchG prüfen.
Bei Verurteilung zur Weiterbeschäftigung: Vollstreckung nach Paragraf 888 ZPO (Zwangsgeld oder Zwangshaft), da unvertretbare Handlung.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
Other measured skills in the registry, with their headline benchmark lift.