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Wenn es um Faktenbank und Quellen-Gate für aktuelle arbeitsrechtliche Aussagen mit Stand 29.05.2026 in Arbeitsrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert ein direkt nutzbares Arbeitsprodukt mit Prüfpunkten, Risiken und nächstem Schritt.
Passed 21 of 22 test cases with the skill, and 16 of 22 without it.
and 5 more in the full report
5 fixed16 passed either way1 still failing0 broke
Tokens, turns and time describe resource use, not a dollar price.
One of 5 test cases the skill fixed. Same model, same prompt, with and without the skill.
Wir möchten einen gekündigten Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freistellen und ihm die Nutzung des Firmenwagens entziehen. Bitte entwerfen Sie dazu das passende Schreiben an den Arbeitnehmer. Schließen Sie die Ausarbeitung mit den gesicherten Rechtsquellen samt Aktenzeichen und Links, den nicht verifizierten Gesichtspunkten sowie der Empfehlung für das nächste Fachmodul ab.
| Checked | Without skill | With skill |
|---|---|---|
| Cites the ruling BAG, 5 AZR 108/25 regarding immediate exemption and company car revocation. | Missed | Passed |
| Recommends an exact plugin module name chosen from kuendigungs-pruefung, arbeitnehmer-status, lohnsteuer-sozialversicherung, agg-pruefung-bewerber-und-beschaeftigte, aufhebungsvertrag, or entfristung-schriftform-14-abs-4-erkennen. | Missed | Passed |
The instructions your model reads when the skill loads.
Fokus: Faktenbank und Quellen-Gate für aktuelle arbeitsrechtliche Aussagen mit Stand 29.05.2026. Dieses Fachmodul dient als Quellen-Gate vor Ausgaben zu BAG-/BSG-Rechtsprechung, Statusfeststellung, AGG/Equal Pay, Urlaub, Freistellung, Kündigung, Arbeitszeit und Lohn/SV. Zitiert nur Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbare Quelle.
Rechtsstand Mai 2026 — Faktenbank Arbeitsrecht und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.| Thema | Gesicherter Anker | Tragende Aussage für den | Freie Quelle |
|---|---|---|---|
| Mindesturlaub und Vergleich | BAG, Urteil vom 03.06.2025, 9 AZR 104/24 | Auf gesetzlichen Mindesturlaub kann während des bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht wirksam durch gerichtlichen Vergleich verzichtet werden; Paragraf 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG sperrt Abweichungen zu Lasten des Arbeitnehmers. | https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-104-24/ |
| Entgeltgleichheit / Paarvergleich | BAG, Urteil vom 23.10.2025, 8 AZR 300/24 | Für den Anspruch auf gleiches Entgelt kann ein Paarvergleich genügen; bei geringerer Vergütung einer Frau für gleiche oder gleichwertige Arbeit greift die Vermutung einer Benachteiligung wegen des Geschlechts. | https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-300-24/ |
| Freistellungsklausel und Dienstwagen | BAG, Urteil vom 25.03.2026, 5 AZR 108/25 | Eine AGB-Klausel, die den Arbeitgeber im gekündigten Arbeitsverhältnis pauschal zur Freistellung und zum Widerruf der Dienstwagennutzung berechtigt, kann unangemessen sein; konkrete Interessenabwägung nötig. | https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/wirksamkeit-einer-freistellungsklausel-widerruf-der-dienstwagennutzung/ |
| Status Honorarlehrkraft | BSG, Urteil vom 05.11.2024, B 12 BA 3/23 R | Statusprüfung bleibt einzelfallbezogen; Vertragsbezeichnung und Parteiwille tragen nicht, wenn tatsächliche Eingliederung und fehlendes Unternehmerrisiko für Beschäftigung sprechen. | https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/2024_11_05_B_12_BA_03_23_R.html |
| Status in fremder Betriebsorganisation | BSG, Urteil vom 12.06.2024, B 12 BA 2/22 R | Bei Tätigkeiten in einer fremden Arbeitsorganisation sind Eingliederung, Weisungsbindung, eigene Betriebsmittel, Preis-/Personalrisiko und unternehmerische Freiheit konkret zu prüfen. | https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/2024_06_12_B_12_BA_02_22_R.html |
| Thema | Normen | Workflow-Hinweis |
|---|---|---|
| Kündigungsschutz | Paragrafen 1, 4, 7, 9, 10, 12, 17, 18 KSchG; Paragrafen 622, 626 BGB; Paragraf 102 BetrVG | Erst Frist/Zugang und Sonderkündigungsschutz sichern, dann Grund, Sozialauswahl, Betriebsrat, Massenentlassung, Weiterbeschäftigung und Vergleichsdruck prüfen. |
| Befristung und Schriftform | Paragraf 14 Abs. 4, Paragrafen 16, 17 TzBfG; Paragrafen 126, 126a, 623 BGB | Befristungsabrede vor Arbeitsbeginn schriftlich oder mit wirksamer QES; Scan/einfache Signatur reicht nicht. Dreiwochenfrist ab vereinbartem Ende. |
| Urlaub | Paragrafen 1, 3, 7, 13 BUrlG | Mindesturlaub nicht durch Vergleich im laufenden Arbeitsverhältnis preisgeben; bei Beendigung Urlaubsabgeltung getrennt prüfen. |
| AGG / Equal Pay | Paragrafen 1, 7, 15, 22 AGG; EntgTranspG | Erst Vergleichsperson und gleiche/gleichwertige Arbeit, dann Vermutung, Rechtfertigung, Fristen und Auskunfts-/Dokumentationslage. |
| Status/Scheinselbständigkeit | Paragraf 611a BGB; Paragrafen 7, 7a, 28p SGB IV; Paragraf 266a StGB | Tatsächliche Durchführung vor Vertragstext; bei hohem Risiko DRV-Statusfeststellung, SV-Nachberechnung und Strafbarkeitsrisiko getrennt dokumentieren. |
test cases passed, vs 16 / 22 without
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