Wenn es um Geschäftsverteilung Richter Paragraf 21e GVG in Beamtenrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
SkillScore80Maintained
Automatic
◆Legal & Contracts pack
Last verified 9/1/2026
What it changes
Passed 20 of 25 test cases with the skill, and 16 of 25 without it.
Without skill64%
With skill80%
Checks it passed that the model alone missed
The response cites BVerfG decision 2 BvR 1473/20.
The response confirms that objective rotation rules satisfy § 21e Abs. 1 GVG.
The response connects 2 BvR 1473/20 to workload limits and judicial independence.
and 2 more in the full report
4 fixed16 passed either way5 still failing0 broke
Pass-rate lift
+16 pp
Tokens
+86%
Agent turns
0%
Response time
+21%
Model gemini-3.6-flashMeasured 9/1/2026v120 of 25 cases passed with skill
Tokens, turns and time describe resource use, not a dollar price.
See it in action
One of 4 test cases the skill fixed. Same model, same prompt, with and without the skill.
1 of 4
Prompt
Der Jahres-Geschäftsverteilungsplan eines Landgerichts bestimmt für die Zuteilung von komplexen Wirtschaftsstrafsachen: 'Sonderzuständigkeiten werden im Einzelfall durch den Präsidenten zugewiesen.' Ein Mandant wird von dieser Sonderzuständigkeit betroffen. Welche Verfassungsnorm und welcher Grundsatz der Rechtsprechung stehen dieser Regelung entgegen?
What was checked, without and with the skill
Checked
Without skill
With skill
The response identifies a violation of the Bestimmtheitsgebot under § 21e Abs. 1 GVG.
Missed
Passed
The response asserts that discretionary allocation by the court president violates Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG.
Passed
Passed
case-07 · gemini-3.6-flash · 9/1/2026 · answers are capped and redacted
What's inside
The instructions your model reads when the skill loads.
SKILL.md68 linessingle file
Geschäftsverteilung Richter § 21e GVG
Arbeitsbereich
Skill zur richterlichen Geschäftsverteilung nach § 21e GVG und zum verfassungsrechtlichen Anspruch auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Klaert das Praesidium die Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans zu Beginn des Geschäftsjahres die Änderung waehrend des Jahres und die Anforderungen an die Bestimmtheit. Behandelt die Konstellation Belastungssituation Kammerwechsel Vertretungsregelungen sowie unzulaessige Umverteilung anhaengiger Verfahren. Liefert Prüfraster und Schriftsatzbausteine. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
1. Zweck und Anwendungsfall
Skill für Richter, die ihre Spruchkoerperzuteilung prüfen oder eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans angreifen wollen, und für Verteidiger, die in einem konkreten Verfahren die Verletzung des gesetzlichen Richters geltend machen wollen.
2. Eingaben
Geschäftsverteilungsplan des laufenden Geschäftsjahres
Etwaige unterjaehrige Änderungen
Beschluss des Praesidiums
Konkrete Streitfrage (Spruchkoerperzuweisung im einzelnen Verfahren)
3. Ablauf / Checkliste
a) Aufstellung
§ 21e Abs. 1 GVG: das Praesidium des Gerichts bestimmt vor Beginn des Geschäftsjahres die Geschäftsverteilung.
Die Bestimmungen müssen so bestimmt sein, dass die Zuteilung im Voraus feststeht.
b) Änderung waehrend des Geschäftsjahres
§ 21e Abs. 3 GVG: Änderung nur, wenn dies wegen Überlastung, ungenuegender Auslastung, Wechsels eines Mitglieds des Spruchkoerpers, dauernder Verhinderung notwendig ist.
Anhaengige Verfahren dürfen einem anderen Spruchkoerper grundsätzlich nicht zugeteilt werden.
c) Bestimmtheit
Wahllos formulierte Verteilungsplaene ("Sonderzuweisungen durch den Praesidenten") verletzen das Bestimmtheitsgebot.
d) Vertretung
Vertretungsregelung muss ebenfalls im Geschäftsverteilungsplan vorgesehen sein und einer abstrakt-generellen Regel folgen.