Wenn es um Gesetzliches Leitbild Abweichung 307 in AGB-Recht-Prüfer geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Gegenprüfung mit Fehler-, Beweis- und Fristencheck. Auswahlstichwort: Gesetzliches Leitbild Abweichung 307; Arbeitsfeld: AGB-Recht-Prüfer.
SkillScore78Maintained
Automatic
◆Legal & Contracts pack
Last verified 8/13/2026
What it changes
Passed 18 of 23 test cases with the skill, and 14 of 23 without it.
Without skill61%
With skill78%
Checks it passed that the model alone missed
Refers to checking UKlaG provisions alongside BGB §§ 305-310.
Provides a replacement clause alongside a negotiable fallback option.
Model gemini-3.6-flashMeasured 8/13/2026v118 of 23 cases passed with skill
Tokens, turns and time describe resource use, not a dollar price.
See it in action
One of 5 test cases the skill fixed. Same model, same prompt, with and without the skill.
1 of 5
Prompt
Ein Online-B2B-Händler nutzt in seinen Standard-AGB folgende Klausel: 'Die Erfüllung der Lieferpflicht durch den Verkäufer erfolgt erst, nachdem der Käufer den Kaufpreis sowie alle Nebenkosten vollständig beglichen hat.' Der Verwender meint, im B2B-Verkehr sei das völlig rechtmäßig. Bewerten Sie die Klausel.
What was checked, without and with the skill
Checked
Without skill
With skill
Identifies the deviation from the Zug-um-Zug statutory default in § 320 BGB as unreasonable under § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Passed
Passed
Provides a replacement clause alongside a negotiable fallback option.
Missed
Passed
States that § 307 BGB applies in B2B transactions.
Passed
Passed
case-05 · gemini-3.6-flash · 8/13/2026 · answers are capped and redacted
What's inside
The instructions your model reads when the skill loads.
SKILL.md38 linessingle file
Gesetzliches Leitbild Abweichung 307
Fachkern: Gesetzliches Leitbild Abweichung 307
Klauselproblem (Gesetzliches Leitbild Abweichung 307): prüft die AGB-Kontrolle quellenstreng entlang BGB §§ 305 bis 310 und ordnet Rechtsfolge, Risiko und bessere Fassung.
Beleglogik: Originalklausel, Vertragsumfeld, Verwendungsnachweis, Verhandlungsspuren, Kundengruppe, Marktstandard und wirtschaftliche Wirkung als Matrix erfassen.
Arbeitsprodukt: Klauselampel, Redline, Ersatzformulierung, Verhandlungsposition und gerichtsfeste Kurzbegründung mit Live-Check amtlicher Normenquellen.
Prüfpfad
Normenstand sichern: Vor tragenden Aussagen BGB §§ 305 bis 310 auf Gesetze im Internet prüfen; bei Verbandsrisiko UKlaG ergänzen.
Anwendungsbereich: AGB-Eigenschaft, Einbeziehung, Individualabrede, Verbraucher-/Unternehmerstatus und Sondermaterie klären.
Auslegung: kundenfeindlichste vertretbare Auslegung, Überraschung, Mehrdeutigkeit und Transparenz prüfen.
Inhaltskontrolle: § 307 BGB als Grundprüfung, danach einschlägige Klauselverbote aus §§ 308, 309 BGB und § 310 BGB einordnen.
Spezialfokus § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (Abweichung vom gesetzlichen Leitbild):
Tatbestand: Eine AGB-Klausel ist im Zweifel unangemessen, wenn sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist.
Prüfschritte:
(a) Welches gesetzliche Leitbild greift (dispositiv vs. dispositiv-zwingend)? Beispiel: § 433 BGB Pflichten beim Kauf, § 631 BGB Werkpflichten, § 280 BGB Schadenersatz nur bei Verschulden.
(b) Welche wesentlichen Grundgedanken ergeben sich aus dem Leitbild? Beispiel: Verschuldenshaftung statt Gefaehrdungshaftung; Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung.
(c) Wird von diesen Grundgedanken abgewichen? Reine Praezisierungen sind unkritisch; substantielle Verschiebungen sind kritisch.
(d) Liegt eine "unangemessene" Benachteiligung vor? Maßstab: Treu und Glauben (§ 242 BGB).
Indizwirkung: § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB schafft eine Indizwirkung; widerlegbar bei substantieller Begruendung des Verwenders (z.B. besondere Risikoallokation, Massengeschaeft-Effizienz).
Beispiele unwirksamer Leitbild-Abweichung:
Verschuldensunabhaengige Haftung des Kunden bei verspaeteter Annahme (Abweichung von §§ 286, 304 BGB Änderung der Risikotragung).
Vorab-Bezahlung ohne Reziprozitaet im Werkvertrag (Abweichung von § 641 BGB Vorleistungsregel).
Erfuellung erst nach vollstaendiger Bezahlung im Kaufvertrag (Abweichung vom Zug-um-Zug-Prinzip § 320 BGB).
B2B-Ausstrahlung: § 307 BGB gilt im B2B uneingeschraenkt; Wertungsmassstab ist die im Verkehrsbereich uebliche Risikoallokation und ggf. ergaenzend die §§ 308, 309 BGB.
Rechtsfolge: Unwirksamkeit; Rueckkehr zum gesetzlichen Leitbild als Ergaenzungsregel (§ 306 Abs. 2 BGB).
Verbesserung: mindestens eine sichere Ersatzfassung und bei Bedarf eine verhandelbare Fallback-Fassung formulieren.
Faustregel
Wenn die Klausel das wirtschaftliche Risiko stark zugunsten des Verwenders verschiebt, ohne dass der Vertragspartner einen erkennbaren Vorteil erhaelt, liegt Indiz für § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB-Verstoss vor. Im Streitfall traegt der Verwender die Darlegungs- und Beweislast für die Angemessenheit (BGH, ständige Rechtsprechung).
Quellenanker
Siehe references/QUELLEN.md, references/PRUEFLOGIK.md und references/KLAUSELFAMILIEN.md.
Wenn es um Wesentliche Rechte Pflichten 307 in AGB-Recht-Prüfer geht: zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Gegenposition; liefert eine Gegenprüfung mit Fehler-, Beweis- und Fristencheck.