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Get Started Free →Wenn es um Untersuchung Ergaenzen in Arbeitsrecht geht: ordnet Akteninhalt, Belege, Lücken und Nachforderungen; liefert eine Schnittstellenkarte mit Kollisions-, Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
| Test case | Without → With | Effect | Δ tokens | Δ turns |
|---|---|---|---|---|
| case-02 | ✗→✓ | ▲ Improved | 275% | 0% |
| case-03 | ✗→✓ | ▲ Improved | 136% | 0% |
| case-07 | ✗→✓ | ▲ Improved | 150% | 0% |
| case-09 | ✗→✓ | ▲ Improved | 449% | 0% |
| case-11 | ✗→✓ | ▲ Improved | 158% | 0% |
Fokus: Fügt einer laufenden internen Untersuchung neue Daten hinzu — Dokumente, Befragungsnotizen oder Beobachtungen. Verarbeitet Dokumentenpakete anhand dokumentierter Auswahlkriterien, markiert relevante Funde und protokolliert alles Gesichtete zur Deckungsverifikation. Lädt, wenn neue Beweise, Befragungsnotizen oder Dokumentenlieferungen für eine laufende Untersuchung eingehen.
Untersuchungs-Datenpflege (Arbeitsrecht) und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.Bestätigung Anhörungshinweis
Kernvorschriften:
Straftaten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen — Verhältnismäßigkeit ist Voraussetzung; Verarbeitung nur soweit zur Sachaufklärung erforderlich
Daten erheben und verarbeiten
— vor Auswertung von E-Mails oder IT-Kommunikation ist Zustimmung des Betriebsrats oder eine einschlägige Betriebsvereinbarung erforderlich
Wochen ab Kenntnis) — Dokumentation des Zeitpunkts des Kenntniserwerbs ist untersuchungskritisch
des Untersuchungsverfahrens; Grenzen bei Selbstbelastung
Leitentscheidungen:
Beweisverwertungsverbot bei rechtswidrig erlangten Dokumenten — heimliche Videoüberwachung ohne Betriebsratsinhaber führt zum Verwertungsverbot auch im Kündigungsschutzprozess; Grundsatz gilt sinngemäß für rechtswidrig ausgewertete Kommunikation Verdachtskündigung — Anforderungen an die Dokumentation des Tatverdachts; objektive Schwere; inhaltliche Mindestanforderungen an die Anhörung Erstattungsfähigkeit von Untersuchungskosten (Detektivkosten) — nur bei konkreter Verdachtslage bei Beauftragung und Verhältnismäßigkeit
Schritt 1 — Kontext laden
Lese CLAUDE.md im Plugin-Verzeichnis.
Schritt 2 — Sache identifizieren
Falls mehrere Untersuchungsordner existieren: Frage, zu welcher Sache die Daten gehören. Bei nur einer Sache: direkt fortfahren.
Schritt 3 — Referenz-Skill laden
Lade die Referenz-Skill interne-untersuchung und führe Modus 2 (Daten hinzufügen) aus.
Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG-Check vor Dokumentenverarbeitung: Bei E-Mail- oder IT-Auswertungen: Prüfe, ob eine einschlägige Betriebsvereinbarung vorliegt oder der Betriebsrat zugestimmt hat. Falls unklar — flaggen, bevor Verarbeitung beginnt.
Schritt 4 — Nach Verarbeitung melden
Zeige Oberflächenrate und Liste relevanter Funde:
Dokumentenprüfung abgeschlossen.
Geprüft: [N] Dokumente
Relevant: [N]
Geprüft / nicht relevant: [N]
Neue Beweislücken: [N]
Relevante Funde:
- [Kurzbeschreibung] → Auswahlkriterium: [Nr.]
- [Kurzbeschreibung] → Auswahlkriterium: [Nr.]Schritt 5 — Quellencheckliste aktualisieren
Wenn die hinzugefügten Daten einen Checklistenpunkt abdecken: Anwalt fragen, ob der Punkt als "erledigt" oder "in Bearbeitung" markiert werden soll. Nicht automatisch als erledigt markieren — der Anwalt entscheidet, wann eine Quelle ausreichend abgedeckt ist.
Paragraf 626 Abs. 2 BGB-Kenntnisdatum: Bei Befragungsnotizen oder Dokumenten, die erstmals den konkreten Tatverdacht begründen oder wesentlich vertiefen: Datum des Kenntniserwerbs explizit im Protokolleintrag vermerken. Die Zwei-Wochen-Frist für eine außerordentliche Kündigung beginnt ab diesem Zeitpunkt zu laufen.
/arbeitsrecht:untersuchung-ergänzen Sache-Mueller
[Befragungsnotizen aus Gespräch mit Zeugin K. — 12.02.2025]/arbeitsrecht:untersuchung-ergänzen Sache-Mueller
[E-Mail-Export 01.01.2025–31.01.2025 — nach BR-Betriebsvereinbarung freigegeben]Beispiel-Ausgabe nach Dokumentenverarbeitung:
Dokumentenprüfung abgeschlossen.
Geprüft: 47 Dokumente
Relevant: 5
Geprüft / nicht relevant: 42
Neue Beweislücken: 2
Relevante Funde:
- E-Mail vom 08.01.2025 Müller an Schmitt: "das solltest du lieber nicht aufschreiben"
→ Auswahlkriterium 4 (implizite Selbstbelastung)
- E-Mail vom 15.01.2025: widerspricht Schilderung von Zeugin K. in Eintrag #3
→ Auswahlkriterium 5 (Widerspruch zu bestehendem Protokolleintrag)Kommunikation kann einem Beweisverwertungsverbot unterliegen und die Kündigung gefährden. Betriebsvereinbarung vor Auswertung sicherstellen.
ohne konkreten Verdacht ist unzulässig. Auswahlkriterien dokumentieren, um Verhältnismäßigkeit nachweisen zu können.
Kenntnisnahme. Unklare Dokumentation des Kenntniszeitpunkts kann zur Fristversäumnis führen.
nicht-relevante Dokumente nicht zu erfassen, untergräbt die Deckungsverifikation. Jedes gesichtete Dokument muss protokolliert werden.
handhaben — ein False Positive (irrelevanter Fund protokolliert) ist besser als ein übersehener wesentlicher Beweis.
Bei Ausgaben zu Dokumentenverarbeitung zitieren:
Detaillierte Auswahlkriterien, Protokolleintrag-Format und Deckungsverifikationsregeln befinden sich in der Referenz-Skill interne-untersuchung — diese vor inhaltlicher Arbeit laden.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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