Wenn es um Gesamtnichtigkeit Paragraf 306 BGB in Bauträgervertragspruefer geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
SkillScore86Maintained
Automatic
◆Legal & Contracts pack
Last verified 8/31/2026
What it changes
Passed 19 of 22 test cases with the skill, and 17 of 22 without it.
Without skill77%
With skill86%
Checks it passed that the model alone missed
Indicates for each invalid clause that the main contract remains valid.
Includes columns for dropped contractual terms and replacing statutory rules in the matrix.
Specifies that payment of the final installment is only due upon complete completion of the work under MaBV rules.
and 1 more in the full report
3 fixed16 passed either way2 still failing1 broke
Pass-rate lift
+9 pp
Tokens
+46%
Agent turns
0%
Response time
+3%
Model gemini-3.6-flashMeasured 8/31/2026v119 of 22 cases passed with skill
Tokens, turns and time describe resource use, not a dollar price.
See it in action
One of 3 test cases the skill fixed. Same model, same prompt, with and without the skill.
1 of 3
Prompt
Eine Formularklausel im Bauträgervertrag verlangt die Abzahlung der Schlussrate vor der vollständigen Fertigstellung des Bauwerks. Die Regelung widerspricht § 3 MaBV. Welches Recht tritt an die Stelle dieser ungültigen Fälligkeitsbestimmung?
What was checked, without and with the skill
Checked
Without skill
With skill
Specifies that payment of the final installment is only due upon complete completion of the work under MaBV rules.
Missed
Passed
case-10 · gemini-3.6-flash · 8/31/2026 · answers are capped and redacted
What's inside
The instructions your model reads when the skill loads.
SKILL.md46 linessingle file
Gesamtnichtigkeit Paragraf 306 BGB
Wann dieser Skill greift
Nach Feststellung einer unwirksamen AGB-Klausel: Was tritt an die Stelle der Klausel? Immer, wenn der Bauträger behauptet, der gesamte Vertrag sei wegen unwirksamer AGB-Klauseln nichtig, oder wenn der Erwerber umgekehrt versucht, durch die Feststellung einer AGB-Unwirksamkeit den gesamten Vertrag zu vernichten.
Pflichtnormen
Paragraf 306 Absatz 1 BGB: unwirksame Klausel entfällt; Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.
Paragraf 306 Absatz 2 BGB: an die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
Paragraf 306 Absatz 3 BGB: Gesamtvertrag nur dann nichtig, wenn das Festhalten am restlichen Vertrag auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Änderung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Paragraf 139 BGB: Teilnichtigkeit — nur wenn trennbar, bleibt der Rest wirksam; für den AGB-Bereich gilt Paragraf 306 BGB als lex specialis.
Paragraf 138 BGB: Sittenwidrigkeit und Wucher als Grundlage für Gesamtnichtigkeit; nicht leichtfertig bejahen.
Pruefraster
Regelfolge Paragraf 306 Absatz 1 BGB: Jede AGB-Unwirksamkeit führt zunächst nur zum Entfall der Klausel, nicht zum Entfall des gesamten Vertrags. Das ist die Standardantwort auf jeden AGB-Verstoß.
Gesetzliche Ergänzung Paragraf 306 Absatz 2 BGB: Welche gesetzliche Norm tritt an die Stelle der unwirksamen Klausel? Konkret benennen — z. B. Paragraf 640 BGB bei unwirksamer Abnahmeklausel, Paragraf 634a BGB bei unwirksamer Verjährungsklausel.
Keine geltungserhaltende Reduktion: Der Bauträger kann sich nicht darauf berufen, die unwirksame Klausel sei „soweit wie möglich" aufrechtzuerhalten. Die strengste zulässige Fassung tritt nicht an die Stelle.
Gesamtnichtigkeit nach Paragraf 306 Absatz 3 BGB: Nur wenn das Festhalten am restlichen Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte wäre; bei gewöhnlichen AGB-Verstößen nicht gegeben.
Formfehler und Paragraf 139 BGB: Bei fehlender Beurkundung wesentlicher Leistungsbestandteile greift nicht Paragraf 306 BGB, sondern Paragraf 139 BGB; Gesamtnichtigkeit möglich, aber erst nach Prüfung des Trennbarkeitstests.
Sittenwidrigkeit Paragraf 138 BGB: Bei wucherähnlichem Gesamtgefüge aus Preisanpassung, versteckten Kosten und Freistellungslücken denkbar; sorgfältig prüfen, nicht als Drohkulisse verwenden.
Strategie-Hinweis: Mehrere AGB-Verstöße sind ein starkes Verhandlungsargument — aber kein automatischer Weg zur Gesamtnichtigkeit. Den Vertrag zuerst reparieren, nicht vernichten.
Leitentscheidungen
Keine eigenständigen quellenhart verifizierten Entscheidungen zur Gesamtnichtigkeit bei Bautraegerverträgen im Megaprompt ausgewiesen. Normative Grundlage ist Paragraf 306 BGB als Spezialregel für AGB-Unwirksamkeit.
Arbeitsprodukt
Rechtsfolgenmatrix: für jede unwirksame Klausel — entfallende Vertragsregel, eintretende gesetzliche Norm, Wirkung auf den Vertrag und Einschätzung, ob Gesamtnichtigkeit in Betracht kommt.