Wenn es um Kueschk Paragraph 12 Kschg Neuer Job Einseitig in Arbeitsrecht geht: prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
SkillScore100Maintained
Automatic
◆Legal & Contracts pack
Last verified 8/15/2026
What it changes
Passed 22 of 22 test cases with the skill, and 16 of 22 without it.
Without skill73%
With skill100%
Checks it passed that the model alone missed
States that employment is deemed dissolved with the expiration of the original notice period.
Specifies in the deadline sheet that the declaration period is one week after legal force (Rechtskraft).
Clarifies that Section 9 KSchG awards court-ordered severance whereas Section 12 KSchG does not grant severance.
and 5 more in the full report
6 fixed16 passed either way0 still failing0 broke
Pass-rate lift
+27 pp
Tokens
+74%
Agent turns
0%
Response time
+2%
Model gemini-3.6-flashMeasured 8/15/2026v122 of 22 cases passed with skill
Tokens, turns and time describe resource use, not a dollar price.
See it in action
One of 6 test cases the skill fixed. Same model, same prompt, with and without the skill.
1 of 6
Prompt
Bei der Formulierung der Rechte aus einer Erklärung nach gewonnener Kündigungsschutzklage und Arbeitsaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber entsteht Streit über den Zeitpunkt des Endes des alten Arbeitsverhältnisses. Der alte Arbeitgeber behauptet, das Arbeitsverhältnis ende erst am Tag des Zugangs der Erklärung. Welcher Zeitpunkt ist gesetzlich bestimmt?
What was checked, without and with the skill
Checked
Without skill
With skill
States that employment is deemed dissolved with the expiration of the original notice period.
Missed
Passed
case-08 · gemini-3.6-flash · 8/15/2026 · answers are capped and redacted
What's inside
The instructions your model reads when the skill loads.
SKILL.md88 linessingle file
Paragraf 12 KSchG einseitige Lösung nach Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses: Erklärungsfrist eine Woche nach Rechtskraft
Arbeitsweg
Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Paragraf 12 KSchG einseitige Lösung nach Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses: Erklärungsfrist eine Woche nach Rechtskraft; Rechtsfolge Annahmeverzugslohn ohne Abfindung; Abgrenzung zu Paragraf 9 KSchG; Handlungsfristen und Empfehlung.
Paragraf 12 KSchG: Einseitige Lösung nach neuem Job
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Paragraf 12 KSchG: Einseitige Lösung nach neuem Job und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Die Norm — Paragraf 12 KSchG (Wortlaut, vereinfacht)
Hat das Arbeitsgericht festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung aufgelöst worden ist, und nimmt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist (eine Woche nach Rechtskraft) ein anderes Arbeitsverhältnis ein, so gilt das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist als aufgelöst.
Voraussetzungen
Gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung (erstinstanzlich oder rechtskräftig).
Neues Arbeitsverhältnis wurde aufgenommen — nach der Kündigung und bis zum Ablauf der Wochenfrist.
Fristgerechte Erklärung: Arbeitnehmer erklärt dem alten Arbeitgeber innerhalb einer Woche nach Rechtskraft des Urteils, dass er das alte Arbeitsverhältnis nicht fortsetzt.
Die Wochenfrist — KRITISCH
Die Frist von einer Woche (Paragraf 12 Satz 2 KSchG) läuft ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils. Rechtskraft tritt ein, wenn keine Berufung eingelegt wird oder das Berufungsverfahren abgeschlossen ist.
Was bedeutet das praktisch?
Wenn das Urteil ergeht und der Arbeitgeber keine Berufung einlegt: Rechtskraft nach Ablauf der Berufungsfrist (ein Monat)
Wenn das Urteil im Berufungsverfahren ergeht und keine Revision zugelassen wird: Rechtskraft sofort
Achtung: Die Wochenfrist ist eine Ausschlussfrist — sie kann nicht verlängert werden. Bei Versäumung erlischt das Recht nach Paragraf 12 KSchG.