▸case-01 Wir planen den Import von Spezialbauteilen von einem Zulieferer aus der Schweiz. Die Muttergesellschaft des Zulieferers steht zu Teilen im Eigentum einer gelisteten Finanzinstitution. Bitte erstellen Sie für unsere Legal-Division einen UBO-Analysevermerk zur Prüfung des Bereitstellungsverbots nach dem EU-Sanktionsrecht. Trennen Sie in dem Vermerk ausdrücklich die handelnde Rolle, maßgebliche Fristen, die zuständige Behörde, die Beweislastverteilung sowie die rechtliche Bewertung der Eigentums- und Kontrollverhältnisse. | fail→fail | 39,168 | 40,526 | +3% | 1 | 1 | 0% | 4,792 | 7,494 | +56% | 0 | 0 | — |
▸case-02 Ein deutscher Maschinenbauer möchte einen Liefervertrag mit einem Handelshaus in den VAE abschließen. Im Aufsichtsrat dieses Handelshauses sitzt ein gelisteter Staatsbürger mit besonderen Entscheidungsrechten. Bitte fertigen Sie einen UBO-Analysevermerk zur Klärung der Sanktionsrisiken an. Gliedern Sie den Output präzise in Rolle der Beteiligten, einzuhaltende Fristen, zuständige Stellen, Beweislastanforderungen und die Detailanalyse zu Eigentumsanteilen und Beherrschungsverhältnissen. | fail→fail | 35,614 | 39,923 | +12% | 1 | 1 | 0% | 4,629 | 7,413 | +60% | 0 | 0 | — |
▸case-03 Ein Exporteur bittet um Erstellung einer Güterlistenklassifizierung zur Ermittlung der Ausfuhrlistenposition (AL-Nummer) und ECCN einer spezifischen Industriepumpe für das BAFA-Genehmigungsverfahren. | fail→fail | 23,751 | 39,777 | +67% | 1 | 1 | 0% | 3,214 | 7,196 | +124% | 0 | 0 | — |
▸case-04 Unsere Rechtsabteilung verlangt den Entwurf einer befreienden Selbstanzeige gemäß § 22 AWG an das Hauptzollamt für eine bereits erfolgte verbotswidrige Lieferung an eine gelistete Entität. | fail→fail | 32,444 | 36,596 | +13% | 1 | 1 | 0% | 3,699 | 6,993 | +89% | 0 | 0 | — |
▸case-05 Die IT-Compliance-Abteilung möchte die Levenshtein-Distanz und Jaro-Winkler-Schwellenwerte in der automatisierten Screening-Software für Namensabgleiche optimal konfigurieren. | fail→fail | 24,307 | 34,252 | +41% | 1 | 1 | 0% | 3,285 | 6,866 | +109% | 0 | 0 | — |
▸case-06 Eine Gesellschaft in Singapur hat zwei Gesellschafter: Gesellschafter A (gelistet nach VO 269/2014) hält 25% der Anteile, Gesellschafter B (ebenfalls gelistet) hält 26%. Das Management behauptet, da keiner der beiden einzeln über 50% hält, greife das Bereitstellungsverbot nicht. Erstellen Sie einen Prüfvermerk mit Rechtsnormen zur Beurteilung dieser Zusammenrechnung. | fail→pass | 25,790 | 30,257 | +17% | 1 | 1 | 0% | 3,683 | 6,044 | +64% | 0 | 0 | — |
▸case-07 Bei einer Immobilientransaktion in Deutschland wird die Käuferin von einer zypriotischen Holding gehalten. Ein Treuhandvertrag zeigt, dass der Nominee-Gesellschafter die Stimmrechte im Auftrag einer sanktionierten Person ausübt. Erstellen Sie den rechtlichen Prüfungsvermerk zur UBO-Ermittlung und Bereitstellung. | pass→fail | 27,726 | 32,827 | +18% | 1 | 1 | 0% | 4,036 | 6,345 | +57% | 0 | 0 | — |
▸case-08 Ein deutsches Chemieunternehmen möchte Rohstoffe von einer Tochtergesellschaft in Serbien beziehen. Diese serbische Tochtergesellschaft befindet sich zu 51% im Eigentum einer gelisteten russischen Bank. Der Vertrieb meint, die serbische Tochter sei eine eigenständige juristische Person in einem Drittland und daher unbedenklich. Erstellen Sie den Compliance-Prüfvermerk. | pass→pass | 26,732 | 35,777 | +34% | 1 | 1 | 0% | 3,767 | 6,548 | +74% | 0 | 0 | — |
▸case-09 Ein türkischer Handelspartner hat einen gelisteten Mehrheitsgesellschafter auf 40% der Stimmrechte heruntergeschleust, ihm jedoch im Gesellschaftervertrag ein Vetorecht gegen sämtliche strategischen Geschäftsführungsbeschlüsse eingeräumt. Beurteilen Sie im UBO-Vermerk, ob ein Bereitstellungsverbot besteht. | fail→pass | 21,698 | 38,358 | +77% | 1 | 1 | 0% | 2,892 | 6,556 | +127% | 0 | 0 | — |
▸case-10 Ein Vertragspartner aus den Niederlanden wird zu 100% von Holding A (Luxemburg) gehalten, welche zu 60% von Holding B (UK) gehalten wird, deren Eigentümer zu 52% eine gelistete Person ist. Ist ein Vertragsschluss rechtlich zulässig? Erstellen Sie den gegliederten UBO-Vermerk mit Normen und Fristen. | pass→pass | 24,594 | 35,994 | +46% | 1 | 1 | 0% | 3,402 | 7,212 | +112% | 0 | 0 | — |
▸case-11 Ein kasachischer Zulieferer hat eine gelistete Person als eines von zehn Aufsichtsratsmitgliedern ohne Sonderrechte oder Stimmrechtsvorteile. Die Eigentumsanteile liegen zu 100% bei nicht gelisteten lokalen Investoren. Ist der Zulieferer aufgrund dieses Mandats automatisch nach Art. 2 VO 269/2014 gesperrt? Erstellen Sie den Vermerk. | pass→pass | 30,475 | 35,229 | +16% | 1 | 1 | 0% | 3,348 | 6,722 | +101% | 0 | 0 | — |
▸case-12 Ein deutscher Exporteur steht unmittelbar vor dem Versand von Fracht an einen Käufer, bei dem soeben festgestellt wurde, dass eine gelistete Person 55% der Anteile hält. Die Versandleitung verlangt eine Sofortentscheidung. Erstellen Sie den knappen UBO-Prüfvermerk mit notwendigen Sofortmaßnahmen und Behördenzuständigkeiten. | pass→pass | 18,870 | 25,864 | +37% | 1 | 1 | 0% | 2,226 | 5,204 | +134% | 0 | 0 | — |
▸case-13 Bei einer Übernahmeprüfung liegen von einer Beteiligungsgesellschaft auf Malta keine Angaben zu den hinterlegten Treuhandverträgen vor. Der Verkäufer behauptet, die Eigentümer seien ungelistet, verweigert aber Einsicht. Erstellen Sie den UBO-Analysevermerk zur Beweislast und Dokumentenlücke. | pass→pass | 28,339 | 29,831 | +5% | 1 | 1 | 0% | 3,675 | 6,716 | +83% | 0 | 0 | — |
▸case-14 Eine Gesellschaft in Österreich gehört exakt zu 50,0% einer nach VO 269/2014 gelisteten Person und zu 50,0% einem ungelisteten EU-Bürger. Es bestehen keine Sonderrechte. Fällt das Unternehmen unter die EU-50%-Regel und das Bereitstellungsverbot? Erstellen Sie den UBO-Vermerk. | fail→pass | 28,678 | 41,814 | +46% | 1 | 1 | 0% | 3,812 | 7,761 | +104% | 0 | 0 | — |
▸case-15 Ein deutsches Softwareunternehmen möchte Dienstleistungen von einer deutschen Tochtergesellschaft einkaufen, deren Mutterkonzern in Russland unter VO 269/2014 gelistet ist. Der Vertrag soll mit der deutschen Tochter geschlossen werden. Erstellen Sie einen UBO-Vermerk zur Prüfung des Risikos einer mittelbaren Bereitstellung. | pass→fail | 28,370 | 30,517 | +8% | 1 | 1 | 0% | 3,840 | 5,882 | +53% | 0 | 0 | — |
▸case-16 Für ein Audit zur Beherrschungsprüfung eines Zulieferers fordert die Revisionsabteilung einen formgerechten UBO-Vermerk. Worauf ist bei den verwendeten Sanktionslisten und rechtlichen Abfragen im Hinblick auf den Verifizierungsnachweis zwingend zu achten? Erstellen Sie den Vermerk entsprechend. | fail→pass | 27,684 | 33,525 | +21% | 1 | 1 | 0% | 3,701 | 6,385 | +73% | 0 | 0 | — |
▸case-17 Ein deutscher Maschinenhersteller plant ein Joint Venture mit einer Gesellschaft in Katar. Erstellen Sie den UBO-Prüfvermerk und trennen Sie darin explizit die handelnden Rollen, die behördliche Zuständigkeit, maßgebliche Rechtsmittelfristen und die Beweislastverteilung. | fail→pass | 32,625 | 47,470 | +46% | 1 | 1 | 0% | 4,528 | 7,833 | +73% | 0 | 0 | — |
▸case-18 Kurz vor der Listenaufnahme übertrag ein sanktionierter Oligarch 10% seiner bisher 55%-igen Unternehmensanteile an ein nahes Familienmitglied ohne Entgelt. Der Verkäufer behauptet, der Sanktionierte halte nun nur noch 45%. Erstellen Sie den UBO-Prüfvermerk zur Bewertung von Umgehung und Scheingeschäft. | pass→pass | 26,727 | 31,819 | +19% | 1 | 1 | 0% | 3,607 | 6,184 | +71% | 0 | 0 | — |
▸case-19 In einem Vermerk zur Prüfung eines sanktionierten Gesellschafters eines Schweizer Lieferanten muss die zuständige deutsche Behörde benannt werden. Welche Stellen sind für Finanzsanktionen bzw. Ausfuhrgenehmigungen zuständig und welche Differenzierung ist im UBO-Vermerk vorzunehmen? | fail→pass | 23,372 | 44,567 | +91% | 1 | 1 | 0% | 3,117 | 8,303 | +166% | 0 | 0 | — |
▸case-20 Ein deutsches Handelsunternehmen hat einen passiven Investor (stiller Gesellschafter) aus Russland, der im Zuge der Sanktionspakete auf die Liste nach VO 269/2014 gesetzt wurde. Der stille Gesellschafter hält keine Stimmrechte, erhält aber Gewinnausschüttungen. Erstellen Sie den UBO-Vermerk zur Behandlung von Gewinnabführungen. | pass→pass | 27,322 | 39,781 | +46% | 1 | 1 | 0% | 3,204 | 7,431 | +132% | 0 | 0 | — |
▸case-21 In einer Compliance-Analyse wird argumentiert, dass nach § 3 GwG ein wirtschaftlich Berechtigter erst ab mehr als 25% Anteilen festzuhalten ist und daher die sanktionsrechtliche 50%-Regel keine eigenständige Bedeutung habe. Clarify this relationship in a formal UBO memo. | fail→pass | 24,036 | 32,331 | +35% | 1 | 1 | 0% | 3,020 | 6,436 | +113% | 0 | 0 | — |
▸case-22 Während eines laufenden mehrjährigen Liefervertrags erwirbt eine von einer sanktionierten Person zu 60% beherrschte Holding die Mehrheit am bestehenden Vertragspartner in Polen. Erstellen Sie einen UBO-Vermerk zur rechtlichen Bewertung des bestehenden Vertrags und den erforderlichen Schritten. | pass→pass | 19,736 | 38,981 | +98% | 1 | 1 | 0% | 3,351 | 8,322 | +148% | 0 | 0 | — |