Wenn es um Kündigungsschutzklage in Arbeitsrecht geht: erstellt den passenden Entwurf aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
SkillScore96Maintained
Automatic
◆Legal & Contracts pack
Last verified 8/15/2026
What it changes
Passed 23 of 24 test cases with the skill, and 19 of 24 without it.
Without skill79%
With skill96%
Checks it passed that the model alone missed
The response cites the BVerfG decision of June 6, 2018 (1 BvL 7/14 and 1 BvR 1375/14).
The response explicitly identifies May 13th as the start of the deadline (Fristbeginn).
The works council challenge explicitly identifies missing social data in the consultation rather than stating a purely abstract denial.
and 1 more in the full report
4 fixed19 passed either way1 still failing0 broke
Pass-rate lift
+17 pp
Tokens
+57%
Agent turns
0%
Response time
+10%
Model gemini-3.6-flashMeasured 8/15/2026v1 · latest is v223 of 24 cases passed with skill
Tokens, turns and time describe resource use, not a dollar price.
This benchmark measured an earlier version of the skill.
See it in action
One of 4 test cases the skill fixed. Same model, same prompt, with and without the skill.
1 of 4
Prompt
Im Klageentwurf soll bezüglich des Bestandsschutzes und der grundrechtlichen Einordnung der Kündigungsschutzklage auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung Bezug genommen werden. Welche BVerfG-Entscheidung ist heranzuziehen?
What was checked, without and with the skill
Checked
Without skill
With skill
The response cites the BVerfG decision of June 6, 2018 (1 BvL 7/14 and 1 BvR 1375/14).
Missed
Passed
case-22 · gemini-3.6-flash · 8/15/2026 · answers are capped and redacted
What's inside
The instructions your model reads when the skill loads.
SKILL.md271 linessingle file
Kündigungsschutzklage nach Paragraf 4 KSchG mit Drei-Wochen-Frist ab Zugang der schriftlichen Kündigung
Arbeitsweg
Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
Tragende Normen verifizieren: KSchG; BetrVG; TzBfG; EntgTranspG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Kündigungsschutzklage nach Paragraf 4 KSchG mit Drei-Wochen-Frist ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Anwendungsfall Arbeitnehmer erhaelt Kündigung und will Klage erheben oder Arbeitgeber prüft Kündigungsrisiko. Normen Paragraf 4 KSchG Klagefrist Paragraf 1 KSchG soziale Rechtfertigung Paragraf 623 BGB Schriftform Paragraf 102 BetrVG BR-Anhörung. Prüfraster Anwendbarkeit KSchG Paragraf 1 Paragraf 23 Schriftform Zugangszeitpunkt Kündigungsgründe Sonderkündigungsschutz BR-Anhörung. Output Klageschrift Arbeitsgericht mit Antrag Sachverhalt Beweisangeboten und Guetemerkmal. Abgrenzung zu fachanwalt-arbeitsrecht-befristung-tzbfg und fachanwalt-arbeitsrecht-massenentlassung-17-kschg.
Kündigungsschutzklage (Paragraf 4 KSchG)
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel Kündigungsschutzklage (Paragraf 4 KSchG) und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Mandantenfragen — Kaltstart
Genaues Zugangsdatum der Kündigung? — Tag der persönlichen Aushändigung oder Einwurf in Briefkasten + Postlauf-Vermutung; Zugang = Wissenmüssen-Zeitpunkt, nicht Kenntnisnahme.
Liegt die Kündigung schriftlich vor? — Paragraf 623 BGB: Schriftform; bei elektronischer Übermittlung (E-Mail, WhatsApp) = nichtig nach Paragraf 125 BGB.
Betriebsgröße und Betriebszugehörigkeit? — KSchG gilt bei > 10 VZÄ-Beschäftigten (Paragraf 23 KSchG) und Betriebszugehörigkeit > 6 Monate (Paragraf 1 KSchG).
Handelt es sich um ordentliche oder außerordentliche Kündigung? — Außerordentliche: Paragraf 626 BGB, Zweiwochenfrist für Arbeitgeber ab Kenntnis des Grundes.
Wurde Betriebsrat angehört? — Paragraf 102 BetrVG: ohne ordnungsgemäße Anhörung = Unwirksamkeit; Anhörungsschreiben anfordern.
Wurde eine Massenentlassung gemeldet? — Paragraf 17 KSchG bei gleichzeitiger Entlassung von Schwellenwert-Anzahl; Anzeige an Agentur für Arbeit vor Ausspruch zwingend.
Welche Abfindung ist im Ergebnis erreichbar? — Orientierung: ½ Bruttomonatslohn je Beschäftigungsjahr (Praxis-Faustformel); Streitwert nach Paragraf 42 GKG.
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persönlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Primärnormen
Norm
Inhalt
Paragraf 1 KSchG
Soziale Rechtfertigung: Voraussetzung für Kündigungsschutz